Schwerpunkt des seit 1987 bestehenden Arbeitskreises 2.18 („Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung“) ist die Vorgabe von in der Praxis akzeptierten Bescheinigungsmustern für die maschinelle Erstellung von Verdienstbescheinigungen in Entgeltsabrechnungsprogrammen.
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