Zu viel Bürokratie stellt gemeinnützige Organisationen vor große Herausforderungen. In ihrer Vielzahl und Intensität sind bürokratische Hürden für die gemeinnützige Arbeit nur schwerlich hinnehmbar – so auch bei der Zuwendungspraxis öffentlicher Stellen. Besonders kleinere gemeinnützige Organisationen schrecken vor der Beantragung von Fördermitteln zurück, da umfangreiche Berichts-, Nachweis- und Dokumentationspflichten drohen.
Entbürokratisierung der Zuwendungspraxis dringend nötig
Die AWV-Projektgruppe „Zuwendungspraxis“ unter Leitung von Gerhard Vogt hat es sich deshalb zum Ziel gesetzt, bürokratische Hürden in der Zuwendungspraxis zu ermitteln und Entlastungsvorschläge zu erarbeiten. Im AWV-Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ plädieren Experten für eine angemessene Modifizierung der Regelungsstrukturen zugunsten eines Abbaus von Bürokratie mit Augenmaß. Die Projektgruppe hat Modernisierungsansätze auf Bundes- und Länderebene erörtert und praxisorientierte Vorschläge erarbeitet. Oftmals bedarf es keiner umfangreichen gesetzlichen Änderungen, sondern bestehende Ausnahmeregelungen müssen nur effektiver genutzt werden.
Neuausrichtung der Zuwendungspraxis am Ehrenamt
Jahr für Jahr werden vom Bund rund 30 Milliarden Euro in Form von Zuwendungen bereitstellt. Die Zuwendungen der Länder erreichen eine ähnliche Größenordnung. Für alle diese Zuwendungen gelten Verwaltungsvorschriften. „Bisher ist es üblich, die Zuwendungspraxis durch ein enges Netz von Vorschriften und Richtlinien zu regeln“, erklärt Vogt und hebt zudem hervor, dass die „zuwendungsrechtlichen Bestimmungen in den Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder unübersichtlich und durch ein Übermaß an Bürokratie gekennzeichnet“ seien. Dies fange bei der Beantragung einer Zuwendung an, gelte für den Abruf der Fördermittel und reiche bis hin zur Abrechnung und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung. Die Ausgestaltung der Ver-waltungsvorschriften diene zwar der Transparenz in der Zusammenarbeit von Zuwendungsgeber und -nehmer, jedoch stehe in der praktischen Anwendung häufig noch das Abarbeiten von Formvorschriften im Vordergrund. Die „Aufmerksamkeit“ müsse „wieder stärker auf das Ziel der Förderung gerichtet sein. Übermäßige bürokratische Hürden dürfen das Ehrenamt nicht belasten“, so Vogt weiter.
AWV-Impulspapier "Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor"
In dem AWV-Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ werden aktuelle Kritikpunkte an der Zuwendungspraxis sowie den zugrundeliegenden Verfahren zusammengetragen und diesen – jeweils anhand der Rechtslage von Bund und Ländern – Möglichkeiten und Ansätze zur Bürokratieentlastung zugeordnet.
Das AWV-Impulspapier "Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor" kann hier kostenlos heruntergeladen werden (PDF-Datei, 1,6 MB).
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Weitere Informationen
Zur Pressemitteilung vom 11.06.2018
→ Arbeitskreis 1.6: Bürokratieentlastung und Digitalisierung des Dritten Sektors und des bürgerschaftlichen Engagements
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