Am 1. Juli 2013 trat die Verordnung zur Erstellung einer Entgeltbescheinigung nach § 108 Absatz 3 Satz 1 der Gewerbeordnung (Entgeltbescheinigungsverordnung – EBV) in Kraft. Arbeitgeber haben ihren Beschäftigten eine Entgeltabrechnung in Textform zu erteilen, die Angaben über den Abrechnungszeitraum und die Zusammensetzung des Arbeitsentgelts enthält. Diese Entgeltbescheinigung dient nicht allein der Information des Beschäftigten, sondern wird vielfach zum Nachweis des Arbeitsentgelts gegenüber öffentlichen Stellen und anderen Dritten verwendet.
Mit der Entgeltbescheinigungsverordnung werden verbindliche Vorgaben des Inhalts und des Verfahrens einer Entgeltbescheinigung geregelt, die zu Zwecken nach dem Sozialgesetzbuch verwendet werden kann. Ziel ist, eine normierte Entgeltbescheinigung zu erreichen, um sicher zu stellen, dass den Sozialleistungsträgern sowie den Sozial- und Familiengerichten bundesweit einheitliche Angaben aus der Bescheinigung zur Verfügung stehen.
Auf Wunsch und unter Beteiligung des verordnungserlassenden Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine Arbeitsgruppe des AWV-Fachausschusses 2 „Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im personalwirtschaftlichen Umfeld“ eine Umsetzungs- und Anwendungshilfe zur Entgeltbescheinigungsverordnung erstellt. Ziel ist, detaillierte Beschreibungen und Informationen zu den einzelnen Punkten der Entgeltbescheinigungsverordnung zur Verfügung zu stellen, um Softwarehäuser und Arbeitgeber bei der Einrichtung zu unterstützen und konkrete Fragen zu klären. Zweite Zielgruppe sind die Sozialleistungsträger, die im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben Empfänger von verordnungskonformen Lohn- und Gehaltsbescheinigungen sind.
Nach der Veröffentlichung von Version 1.0 der Kommentierung im April 2013 hat die EBV eine Reihe gesetzlicher Änderungen erfahren, insbesondere wurde mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2759) die Bescheinigung von pauschal besteuerten Bezügen aufgenommen. Die überarbeitete Kommentierung zur EBV und die dazugehörige Anlage „Fallbeispiele“ stehen nunmehr in der Version 1.1 zum Download bereit. Für Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Referenten der AWV.
Verfügbare Dokumente:
Kommentierung zur Entgeltbescheinigungsverordnung, Version 1.1 vom 01.11.2023
Anlage Fallbeispiele, Version 1.1 vom 01.11.2023