Lobbyregister

Die AWV ist im „Lobbyregister für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung“ registriert.

„Das Lobbyregister ermöglicht es, Strukturen der Einflussnahme durch Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter auf den politischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess transparent nachzuvollziehen. Es soll dazu beitragen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung zu stärken. Ziel ist es, mehr Transparenz bezüglich der Beteiligung von Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern an diesen Prozessen zu schaffen.“ (Text aus: https://www.lobbyregister.bundestag.de)

Die AWV versteht sich selbst als neutrale Plattform und nicht als Lobbyorganisation. Im Rahmen der fachlichen Arbeit entstehen aber auch Stellungnahmen und Positionspapiere. Diese werden in der Regel direkt im Rahmen der Facharbeit bearbeitet und umgesetzt. Im Einzelfall werden Stellungnahmen aber auch an Personen in Bundesministerien oberhalb der Referatsebene gerichtet. Diese Stellungnahmen gelten im Sinne des Lobbyregistergesetzes als Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung.

Wir gehen davon aus, dass etwa 1 % der Tätigkeiten der AWV unter die Definition des Lobbyregisters fallen. Die Interessenvertretung des Verbandes im Sinne des Lobbyregistergesetzes wird durch das Präsidium und die Geschäftsführung der AWV wahrgenommen. Den Registereintrag der AWV finden Sie auf der Seite der Bundesregierung hier.

Für Firmenmitglieder: Im Sinne des Lobbyregistergesetzes wird ein Anteil von 1 % des Mitgliedsbeitrags des Vereins (jährlich 4 Euro) für die Interessenvertretung verwendet.