Fachausschussvorsitzender
Dr. Christian Schulz, Kanzler der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Brühl
Leitung der Projektgruppe:
Gerhard Vogt, Direktor beim Landesrechnungshof NRW a.D.
AWV-Fachreferentin:
Brigitte Hild
Die AWV-Projektgruppe „Zuwendungspraxis“ unter Leitung von Gerhard Vogt hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Sammlung von Reformansätzen in der komplexen Welt des Zuwendungsrechts für den Dritten Sektor zusammenzustellen.
Bereits im Jahr 2018 hatte die Projektgruppe bürokratische Hürden in der Zuwendungspraxis ermittelt, Entlastungsvorschläge erarbeitet und diese im AWV-Impulspapier „Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor“ veröffentlicht. Seither wurde die Thematik in mehreren Bundesländern aufgegriffen, einzelne Änderungen schaffen Erleichterungen.
Was einerseits zu begrüßen ist, erschwert andererseits Transparenz und Übersicht. Die geplante Sammlung, die fortlaufend gepflegt und ergänzt werden wird, ist als Handreichung für Überlegungen zur Modernisierung des Zuwendungsrechts für den Dritten Sektor gedacht. Durch einen Vergleich der allgemeinen zuwendungsrechtlichen Bestimmungen von Bund und Ländern soll deutlich werden, wo Vereinfachungen und Erleichterung bereits geltendes Recht sind, auf die in der Reformdiskussion Bezug genommen werden kann.