Verständlich, übersichtlich, rechtssicher: Deutsche Rentenversicherung vereinfacht Rentenbescheide

Text: Burkhard Margies, Deutsches Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung, Speyer | Dr. Heiko Fiedler- Rauer, Deutsche Rentenversicherung Bund, Berlin

Die Bescheide der Deutschen Rentenversicherung verändern ihr Gesicht. Damit Versicherte und Rentner die Entscheidungen der Rentenversicherung besser nachzuvollziehen können, werden sie verständlicher, übersichtlicher und persönlicher.¹

Jedes Jahr verschickt die Deutsche Rentenversicherung viele Millionen Bescheide und Informationsschreiben. Der Rentenbescheid hat für die künftige Lebensplanung der Versicherten und ihrer Hinterbliebenen eine besonders wichtige Bedeutung.² Daher müssen die Bescheide vor allem rechtssicher sein. Mit ihren neuen Bescheiden will die Rentenversicherung Versicherten und Rentnern jetzt helfen, die Entscheidungen der Rentenversicherung noch besser nachzuvollziehen. Daher haben die neuen Schreiben mehr die Versicherten im Blick, ohne dabei die Juristen aus den Augen zu verlieren. Sie werden verständlicher, übersicht­licher und persönlicher.

Bereits 2007 ließ die Deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer Umfrage sechs Kernbescheide auf ihre Kundenfreundlichkeit hin untersuchen. Ihr Informationsgehalt wurde von den Kunden gut bewertet, so seien die Bescheide sachlich, kompetent und belastbar. Allerdings wünschten sich die Kunden eine übersichtlichere
Gliederung, einen persönlicheren Stil und eine verständlichere Sprache. Im Fokus der Kritik stand insbesondere der Sprachstil im Ablehnungsbescheid einer Erwerbsminderungsrente, der die belastende Situation der Antragsteller zu wenig berücksichtigte.

Die Umfrageergebnisse hat die Deutsche Rentenversicherung zum Anlass genommen, mit dem Deutschen Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung (FÖV) in Speyer zunächst den Ablehnungsbescheid zu überarbeiten und die Kundenwünsche mit den komplexen technischen und juristischen Voraussetzungen in Einklang zu bringen.

Schon bald nach Aufnahme der Arbeiten stellte sich heraus, dass es bei dem Projekt um mehr ging als um die Änderung einiger Formulierungen, um eine bessere Wirkung der Schreiben auf die Empfänger zu erzielen. Wenn die Ziele des Vorhabens erreicht werden sollten, musste die Struktur der Argumentation des Bescheids in die Überarbeitung einbezogen werden – und damit der Aufbau der hinter den Textbausteinen liegenden Datenbanken. Auch das Layout und die verwendete Textart mussten modernisiert werden.

Der Sprachstil und die Argumentationsstruktur des Ablehnungsbescheids entsprachen den in der öffentlichen Verwaltung gängigen Mustern:

  • lange und oft ineinander verschachtelte Sätze,
  • formelhafte Wendungen und schematische Satzformen, die den amtlichen Charakter einer Aussage unterstrichen,
  • ein Textaufbau, der an der juristischen Argumentationswei­se des Gutachtens orientiert war,
  • insgesamt ein sehr starker Bezug zur juristischen Sprache und der Gesetzessprache: Die Botschaft sollte im Konfliktfall bei Gericht richtig verstanden werden.³

Damit unterschied sich der Sprachstil des Ablehnungsbescheids nicht vom Sprachstil, der in der öffentlichen Verwaltung im Allgemeinen vorherrscht: Er war abgestimmt auf verwaltungsgemäße Handlungsformen, spiegelte Weisen des verwaltungsmäßigen Denkens, Planens und Argumentierens wider, er transportierte Werte und Einstellungen gegenüber Sachen und Menschen und tradierte insgesamt kulturelle Handlungs- und Deutungsmuster der öffentlichen Verwaltung.

¹ Dieser Beitrag basiert auf einem Vortrag, den wir am 28. März 2019 im Rahmen der Tagung "Verständliche Verwaltungskommunikation in Zeiten der Digitalisierung" unter der wissenschaftlichen Leitung von Univ.-Prof. Dr. Rudolf Fisch in Speyer gehalten haben. Die Tagung wurde gemeinsam veranstaltet von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer und den Deutschen Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung. Wir danken Herrn Professor Fisch für die Gelegenheit, das Projekt zu präsentieren.

² Siehe hierzu Eichenhofer, E. / Rische, H. / Schmähl, W. (Hg.) (2011): Handbuch der gesetzlichen Rentenversicherung SGB VI, Kapitel 21: Der Rentenbescheid, Rdn. 1 – mit einer Beschreibung des Bescheidprojekts ab Rdn. 19 ff. Köln: Luchterhand.

³ Eine umfassende Beschreibung und Analyse der Verwaltungssprache enthält Wagner, H. (1970): Die deutsche Verwaltungssprache der Gegenwart. Eine Untersuchung der sprachlichen Sonderform und ihrer Leistung. Sprache der Gegenwart (Schriften des Instituts für deutsche Sprache, Bd. 9). Düsseldorf: Schwann.


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