Beispielhaft sollen im Folgenden einige Verbesserungen vorgestellt werden:

Die bessere Übersichtlichkeit beginnt bereits auf der ersten Seite des Bescheids, auf der die Rentenberechtigten seit dem ersten Schritt der Umsetzung alle wichtigen Beträge auf einen Blick zusammengestellt vorfinden, insbesondere die Höhe der Rente, die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie den monatlichen Überweisungsbetrag. Vor der Überarbeitung konnten die Bescheide bis zu 21 verschiedene Anlagen enthalten, die jeweils mit Nummern bezeichnet wurden. Da typischerweise nicht in jedem Fall alle Anlagen verschickt wurden, hinterließ die Bezeichnung mit Nummern immer wieder den Eindruck, dass Anlagen, die in der „Reihe“ fehlten, irrtümlich nicht enthalten seien. Heute haben die Anlagen aussagekräftige Namen. Niemand wird nun eine Anlage „Zusammentreffen von Rente und Einkommen“ vermissen, auf dessen Rente kein Einkommen angerechnet wird.

Kürzer werden die Bescheide zum einen dadurch, dass verwandte Inhalte, die sich früher auf mehrere Anlagen verteilten, nun in demselben Abschnitt zusammengefasst werden, zum Beispiel die Anrechnung von Einkommen auf die Rente. Zum anderen werden seitenlange unübersichtliche Berechnungen nur noch auf Anfrage nachträglich versandt. Auch damit kommt die Rentenversicherung einem besonderen Wunsch der Rentenberechtigten nach, die auf zu viele Berechnungsdetails immer wieder mit Unverständnis reagiert haben.
Da der Bescheid nach den Umständen des Einzelfalls immer noch recht umfangreich sein kann, enthält er an prominenter Stelle ein „kommentiertes Inhaltsverzeichnis“. Dieses nennt nicht nur die Namen aller enthaltenen Abschnitte, sondern gibt kurze Beschreibungen der Inhalte. Mit dem laufenden Umsetzungsschritt werden alle Seiten des Bescheids durchnummeriert, sodass im Inhaltsverzeichnis auch auf die laufende Seitenzahl der einzelnen Abschnitte verwiesen werden kann.

Bessere Verständlichkeit ergibt sich schon aus der neuen Gliederung des Bescheids, die vom Leben des Rentenberechtigten ausgeht und in mehreren Schritten durch die Berechnung der Rente führt. Sprachliche Vereinfachungen, fallbezogene Erläuterungen, wiederholte Zusammenfassungen und Übersichten sowie ein persönlicher und höflicher Sprachstil leisten einen wichtigen Beitrag. So wird es künftig zum Beispiel nicht mehr in Anlehnung an den Gesetzestext heißen: „Die Rente beginnt mit Ablauf des Sterbemonats, weil für die Versicherte im Sterbemonat Rente gezahlt wurde“, sondern mit Bezug auf den Einzelfall: „Ihre Rente beginnt am 1.8.2019, weil für Ihre verstorbene Ehefrau Helga Modellfall im Juli 2019 noch Rente gezahlt wurde“. Alle fallbezogenen Hinweistexte werden in einem eigenen Abschnitt zusammengefasst und dialogisch formuliert nach dem Muster „Versicherter fragt – Versicherung antwortet“. Im Kopf jeder einzelnen Seite des Bescheids finden die Versicherten ihren Namen wieder und nicht mehr nur eine abstrakte Versicherungsnummer.

Der neue Rentenbescheid wird nicht mehr die typische Plotterschrift enthalten, die schon auf den ersten Blick den Eindruck eines Massenprodukts aus dem vergangenen Jahrhundert vermittelte. Stattdessen wird es eine moderne Schriftart und ein wesentlich moderneres Layout im Erscheinungsbild der Deutschen Rentenversicherung geben, das – wie eine Evaluation ergab – die Lesemotivation beträchtlich steigert.

Alle konzeptuellen Überlegungen und Maßnahmen für die Erstellung der neuen Bewilligungsbescheide wie grundlegenden Vereinbarungen zu Inhalt, Struktur und Sprachstil sind in einem umfangreichen Handbuch festgehalten. Diese Prinzipien lassen sich auch auf andere Schriftstücke der Deutschen Rentenversicherung übertragen. Mit dem Handbuch wird sichergestellt, dass auch Personen, die nicht direkt am Projekt beteiligt waren, künftig die neuen Gesichtspunkte für Formulierung und Gestaltung bei ihrer Textproduktion berücksichtigen können.

Die erfolgreiche Entwicklung und Umsetzung dieses Mammutprojekts wäre ohne die Unterstützung durch die Führung sowie durch das jahrelange, fortgesetzte, persönliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Fachabteilung, der IT und den Druckzentren nicht möglich gewesen. Es ist gelungen, die Idee einer verständlichen Verwaltungssprache nachhaltig in der Deutschen Rentenversicherung zu verankern.

Im Jahr 2021 sollen die Rentenbewilligungsbescheide fertig sein. Geplant ist dann, das Gesamtkonzept auf andere Bescheide der Deutschen Rentenversicherung zu übertragen. Im Fokus stehen hier vor allem die Bescheide aus dem Bereich der Rehabilitation.       

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