Der FIT-Store – Online-Dienste nachnutzbar machen

Ein Beitrag von Christine Kamburg und Mareike Banaszak (FITKO, Frankfurt am Main)

Der im Auftrag des IT-Planungsrats unter Federführung der FITKO (Föderale IT-Kooperation) etablierte FIT-Store ermöglicht für die Verwaltung die entgeltliche Nachnutzung von betriebsbereiten Online-Diensten zu standardisierten Vertragsbedingungen. Die (Vertrags-)Prozesse werden zentral über die FITKO gesteuert, die stets unmittelbar Vertragspartnerin wird. Als „Marktplatz“ der Verwaltung richtet sich der FIT-Store an öffentliche Auftraggeber und -nehmer (Bund, Länder und Kommunen) und gewährleistet, dass Angebote und Nachfragen zu bereits entwickelten und betriebsbereiten Online-Diensten möglichst unkompliziert, standardisiert und rechtssicher zueinander finden.

Hintergrund für die Schaffung des FIT-Stores

Warum gibt es den FIT-Store? Ein erklärtes Ziel des Onlinezugangsgesetzes (OZG) ist es, für Bürger:innen und Unternehmen alle Verwaltungsleistungen in Deutschland auch digital anzubieten. Bund, Länder und Kommunen müssen knapp 600 Verwaltungsleistungen digitalisieren. Diese 600 Verwaltungsleistungen sind Leistungsbündel, hinter denen sich rund 5.000 (Einzel-)Verwaltungsleistungen verbergen. Um hier Zeit und Kosten zu sparen, wird das OZG nach dem Prinzip „Einer für Alle“ (EfA-Prinzip) umgesetzt.

Das bedeutet konkret, dass ein Land oder der Bund seine Leistungen so digitalisiert, dass andere Länder diese Umsetzung mitnutzen können. Den rechtlichen Rahmen für eine solche (Mit- oder) Nachnutzungsmöglichkeit und damit einer bundesweiten nachhaltigen Digitalisierung bietet der FIT-Store: Alle Länder und der Bund können als Träger der FITKO Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) sowohl von ihnen entwickelte Online-Dienste einstellen lassen als auch im FIT-Store angebotene Online-Dienste nachnutzen.

FIT-Storeleistungen

Erste digitale Verwaltungsleistungen werden im FIT-Store bereits präsentiert und angeboten. Einen Überblick über aktuell verfügbare EfA-Dienste im FIT-Store sowie über demnächst verfügbare und solche, die potenziell für die Nachnutzung über den FIT-Store vorgesehen und „in Vorbereitung“ sind, bietet die Webseite der FITKO.

Zentrale Herausforderungen

Die föderale Nachnutzung bereits entwickelter Online-Leistungen bleibt ein komplexes und dynamisches Thema – viele Fragestellungen werden aktuell noch bearbeitet und sind erst nach und nach von unterschiedlichen Akteur:innen zu lösen. So stellte auch der Vorsitzende des IT-Planungsrats des Jahres 2021, Staatsrat Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei, fest, dass sich die Funktionsfähigkeit des FIT-Stores und noch zu entwickelnder vergleichbarer Infrastrukturen für die Kommunen zentral auf die (quantitative) Nachnutzbarkeit von Online-Diensten auswirken wird.(1)

Erste wichtige Schritte wurden 2021 unternommen und Weichen gestellt. Um mit dem FIT-Store eine quantitative Nachnutzbarkeit zu erreichen, sind weitere wichtige Schritte erforderlich.
Eine zentrale Herausforderung liegt in der organisatorischen Dimension der Nachnutzung. Die Nachnutzung von EfA-Leistungen ist für den Bund und die Länder unmittelbar möglich. Die vergaberechtliche Lösung der Nachnutzung vom Land bis in die Kommunen hängt von den individuellen Strukturen in den Ländern ab.
Mit seinem Beschluss vom 29.10.2021 empfiehlt der IT-Planungsrat allen Ländern, die Voraussetzungen für einen Weg, wie Leistungen aus dem FIT-Store in die Kommunen kommen, festzulegen.(2) Neben dieser strukturellen Festlegung (Inhouse-Verkettung, Kooperation oder Kombination von Inhouse-Ketten und Kooperationen), sind Ansprechstellen für den Leistungsaustausch auf allen föderalen Ebenen zu schaffen: An wen kann sich wer für den Erwerb einer Leistung oder eines Leistungsbündels wenden?

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1 Vgl. Jahresbericht IT-Planungsrat & FITKO 2020/21, S. 4 (PDF-Datei 5,05 MB). Darin informieren der IT-Planungsrat und die FITKO über ihre Arbeit im Jahr 2020 und die Vorhaben für 2021.
2 Beschluss FIT-Store, 2021/38, Beschluss vom 29.10.2021.