Flächendeckende Nachnutzung

Neue Strukturen und Inhouse-Verkettungen werden durch die geplanten Beitritte der FITKO zu govdigital eG und dem NRW-Kooperationsmodell geschaffen. Dieses Vorgehen ermöglicht eine 100-prozentige, flächendeckende Nachnutzung. Auch Kommunen wird damit der Zugang zu Leistungen aus dem FIT-Store erleichtert werden. Das praktische Vorgehen wird aktuell noch erarbeitet.

Ausblick 2022 – Integration in digitale Marktplatzlösung

Für die Herausforderungen, die aus einer flächendeckenden Nachnutzung nach dem EfA-Prinzip entstehen, wird der FIT-Store in eine digitale, anbieteroffene EfA-Marktplatzlösung integriert. Für deren Umsetzung hat der IT-Planungsrat Hamburg am 29.10.2021 beschlossen, der govdigital eG den Auftrag zu erteilen.(3)
Unter einem digitalen Marktplatz wird eine Lösung verstanden, die die Nachnutzung nach dem EfA-Prinzip durch Präsentation der Leistungen sowie Automatisierung von Prozessen und Funktionen unterstützen soll. Eine manuelle Vertragsabwicklung ist dabei bereits jetzt sowohl über die FITKO als auch über govdigital eG jeweils mit standardisierten Verträgen möglich.

Der Marktplatz wird stufenweise aufgebaut und startet wie der aktuelle FIT-Store als Informationsplattform mit einem sogenannten Servicekatalog. Der Servicekatalog beschreibt die angebotenen Services nach standardisierten Kriterien und unterstützt die Suche nach Services und die Navigation. Der Marktplatz wird schrittweise um zusätzliche Funktionalitäten erweitert werden. Eine wesentliche Grundfunktion des Marktplatzes betrifft die Automatisierung des Bestellvorgangs. Dieser umfasst alle Schritte, die von der Auslösung bis zum Abschluss der Bestellkette zwischen der Kundschaft, den Marktplatzbetreibenden und den Bereitstellenden erforderlich sind. Zu den Grundfunktionalitäten zählt die Konfiguration und Bereitstellung der Leistung. Über diese Funktion sollen zwischen der Kundschaft und den Bereitstellenden die für die Nachnutzung der Services notwendigen Daten und Informationen erhoben und ausgetauscht werden können. Im Zuge dessen soll die Kundschaft insbesondere auch über Beistellpflichten informiert werden.

Spätestens im dritten Quartal 2022 soll der Marktplatz mit seinen Grundfunktionalitäten zur Verfügung stehen. Der Vollausbau umfasst zusätzlich die Funktion „Faktura & Zahlung“. Diese Funktion soll die Rechnungsstellungen sowie die Zahlungen für die Services ermöglichen. Die Fertigstellung des Marktplatzes ist für Ende 2022 geplant.

FITKO als Anbieterin von digitalen Verwaltungsleistungen

Der FIT-Store wird ein Bestandteil dieses Marktplatzes. Die FITKO steht damit als Vertragspartnerin zur Verfügung und wird weiterhin standardisiert und zentral EfA-Leistungen erwerben und zur Nachnutzung anbieten können. Als gemeinsame AöR des Bundes und der Länder sowie als öffentliche Einrichtung zeichnet sich die FITKO durch Neutralität und Stabilität aus. Sie vertritt keinerlei kommerzielle Interessen, sondern agiert qua Auftrag im Sinne des Bundes und der Länder als ihre Trägerin. Als neutrale Instanz über alle föderalen Ebenen ist die FITKO als AöR zudem insolvenzfest und somit ausfallsicher.

Fazit

Trotz aller mit dem EfA-Prinzip zusammenhängender Herausforderungen in den einzelnen Dimensionen (organisatorisch, technisch, finanziell, rechtlich) sind erste wichtige Schritte auf den Weg gebracht worden. Mit der Integration des FIT-Stores in eine digitale Marktplatzlösung passt sich das Nachnutzungsmodell künftigen Bedürfnissen an.


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3 Beschluss Kommunale Nachnutzung von EfA-Diensten über Govdigital, 2021/39, Beschluss vom 29.10.2021.