Datenaktualisierung des Belas­tungs­baro­meters:  Projektbericht liefert neue Zahlen zur Statistik­belastung von Unter­nehmen

Ein Beitrag von Dr. Lucie Herold (Statistisches Bundesamt [Destatis], Wiesbaden)

Die Diskussion über die Belastung der Wirtschaft durch zu viel staatliche Bürokratie hält unvermindert an.“(1) Diese Worte aus der DIW-Studie „Die Bedeutung der Belastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken“ von 2006 sind heute, im Jahr 2023, trotz zahlreicher von der Bundesregierung in den letzten 16 Jahren umgesetzter Entlastungsmaßnahmen noch immer aktuell, wenn es um die Frage geht, wie „Bürokratie“ von den Betroffenen wahrgenommen wird. Die umfassende Datenaktualisierung des Belastungsbarometers liefert nun aktuelle Zahlen zur derzeitigen Belastung der Unternehmen aus Statistikpflichten und gibt Hinweise auf weiteres Entlastungspotenzial.(2)

Was ist das Belastungsbarometer?

Das seit 2012 vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Belastungsbarometer stellt die Entwicklung der Bürokratiekosten der Wirtschaft durch Statistiken dar, für deren Erhebung und Veröffentlichung die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder einen gesetzlichen Auftrag haben. Bürokratie entsteht durch gesetzliche Informationspflichten, z. B. durch statistische Meldepflichten. Solche Meldungen führen bei den Auskunftsgebenden zu zeitlichen, teilweise auch direkten finanziellen Aufwänden in Form von Zusatzkosten. Das Statistische Bundesamt nimmt für das von der Bundesregierung seit 2006 verfolgte Regierungsprogramm „Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“(3) ein fortlaufendes Bürokratiekostenmonitoring vor. Für Unternehmen und Betriebe erfolgen dabei Aufwandsberechnungen anhand des international etablierten Standardkosten-Modells. Die Entwicklung der Bürokratiekosten werden mittels des Bürokratiekostenindex (BKI) abgebildet. Das Belastungsbarometer mit seiner Fokussierung auf die Bürokratiekosten aus amtlichen Statistikpflichten ist ein Subindex des BKI. Der Verlauf der Belastung der Wirtschaft durch Statistiken der Statistischen Ämter wird in Abbildung 1 dargestellt.

Verlauf der Belastung der Wirtschaft durch Statistiken – um den Index des Belastungsbarometers zu ermitteln, wird durch das Statistische Bundesamt jährlich anhand des international etablierten Standardkosten-Modells berechnet, wie hoch der Aufwand für Unternehmen und Betriebe für die Erfüllung amtlicher Statistikpflichten ist.
Abb. 1: Verlauf der Belastung der Wirtschaft durch Statistiken – um den Index des Belastungsbarometers zu ermitteln, wird durch das Statistische Bundesamt jährlich anhand des international etablierten Standardkosten-Modells berechnet, wie hoch der Aufwand für Unternehmen und Betriebe für die Erfüllung amtlicher Statistikpflichten ist.


Durchführung der Datenaktualisierung


Das Bürokratiekostenmonitoring stellt ausschließlich den durch das gesetzgeberische Handeln der Bundesregierung hervorgerufenen Bürokratieaufwand dar. Allgemeine gesellschaftliche Entwicklungen ohne direkten Rechtsbezug, konjunkturelle oder allgemeine Wachstumseffekte, die sich z. B. in Preis- und Lohnsteigerungen niederschlagen, und ebenso Sondereffekte wie die Auswirkungen der Finanzkrise werden aus den Bürokratiekosten konsequent herausgehalten. Dies hat zur Folge, dass sich Angaben zur absoluten Höhe der Bürokratiekosten auf Dauer zunehmend vom tatsächlichen Stand entfernen. Für zuverlässige Aussagen auch zur tatsächlichen Höhe der Bürokratiekosten müssen daher in regelmäßigen Abständen umfassende Aktualisierungen des Datenbestands unter Einbeziehung aller relevanten Berechnungsparameter und Einflussfaktoren stattfinden.

Um den Zeitaufwand der Unternehmen für die Teilnahme an der Datenaktualisierung zu minimieren und die Teilnahmebereitschaft zu erhöhen, wurde ein sogenanntes „Huckepackverfahren“ gewählt: Direkt im Anschluss an eine Statistikmeldung an die Statistischen Ämter wurden die Unternehmen um die freiwillige Nennung des mit der eben versendeten Statistikpflichtmeldung korrespondierenden Zeitaufwands und der Kosten gebeten. Da Meldungen zur amtlichen Statistik seit Inkrafttreten des E-Government-Gesetzes bis auf wenige Ausnahmen elektronisch abzugeben sind, fand für die Erhebungen vor allem das Statistik-Meldeportal „Internet-Datenerhebung im Verbund“ (IDEV) Anwendung. Zur Ermittlung der mit den anderen Erhebungswegen verbundenen betrieblichen Aufwände wurden die üblichen Erhebungsinstrumente der Bürokratiekostenmessung eingesetzt (vor allem telefonische Befragungen oder Expertengespräche).


1 Reiner Stäglin, Ingo Pfeiffer: Die Bedeutung der Belastung der Wirtschaft durch amtliche Statistiken. Ergebnisse der DIW-Studie, Berlin 2006, S. 1.
2 Statistisches Bundesamt (Destatis) (Hg.): Projektbericht zur Datenaktualisierung des Belastungsbarometers, 2022, online: https://bit.ly/3DkS1Hh [26.01.2023].
3 Zum Zeitpunkt der Einführung des Regierungsprogramms im Jahr 2006 lautete dessen Namen „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“.

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