Zentrale Erkenntnisse aus der Datenaktualisierung

Im Rahmen der Datenaktualisierung des Belastungsbarometers werden insgesamt 137 Statistikpflichten in der Verantwortung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder untersucht. Die hier vorliegenden Ergebnisse basieren auf 114 aktualisierten Erhebungen. Dabei konnten Antworten von über 210 000 freiwillig Auskunftsgebenden verarbeitet werden. Folgende Kernergebnisse lassen sich festhalten:
Vor der Datenaktualisierung betrug die jährliche Gesamtbelastung der Bürokratiekosten aus amtlichen Statistikpflichten rund 335 Millionen Euro. Aus der Aktualisierung resultieren als neuer Ausgangswert derzeit ca. 285 Millionen Euro. Die 23 noch nicht aktualisierten Erhebungen flossen mit den bisherigen Belastungswerten in diese Angaben ein.

Zentral für die Differenz in Höhe von rund 50 Millionen Euro sind im Wesentlichen zwei Sachverhalte: Zum einen – im Projektbericht ausführlich beschrieben – eine Methodenanpassung in der Aufwandsberechnung der Statistiken, deren Bürokratiekosten bislang auf Daten der DIW-Studie basierten. Darin fungierte das arithmetische Mittel vorrangig als zentraler Berechnungsparameter. Mit dem Umstieg auf den in der Bürokratiekostenmessung gemäß SKM-Methodik üblichen Median als zentrale Größe zur Bestimmung der Bearbeitungszeiten reduzierte sich die Belastung rechnerisch um ca. 66 Millionen Euro. Diese rein auf einen Methodeneffekt zurückzuführende Belastungsreduzierung wird zum anderen durch aktuelle Werte für die einzelnen Berechnungsparameter, die in einem Belastungsanstieg in Höhe von insgesamt etwa 16 Millionen Euro münden, teilweise wieder kompensiert. Einen großen Anteil daran haben jährliche Lohnkostensteigerungen und konjunkturell- bzw. wachstumsbedingte Fallzahlerhöhungen.

Es ist zu erwarten, dass sich die nun ausgewiesenen Bürokratiekosten aus Statistikpflichten in Höhe von 285 Millionen Euro durch das sukzessive Einbeziehen der noch zu aktualisierenden 23 Statistiken geringfügig verändern werden.

Überblick über den Gesamtaufwand an Bürokratiekosten, der in Unternehmen jährlich durch amtliche Erhebungen entsteht.
Abb. 2: Überblick über den Gesamtaufwand an Bürokratiekosten, der in Unternehmen jährlich durch amtliche Erhebungen entsteht.

Überblick über die Verteilung der Bearbeitungszeiten der amtlichen Erhebungen im Vergleich zu anderen Informationspflichten aus dem Bundesrecht: Die mittleren Bearbeitungszeiten (Median) für die einmalige Erfüllung einer Statistikpflicht sind im Vergleich zu anderen gesetzlichen Informationspflichten deutlich höher.
Abb. 3: Überblick über die Verteilung der Bearbeitungszeiten der amtlichen Erhebungen im Vergleich zu anderen Informationspflichten aus dem Bundesrecht: Die mittleren Bearbeitungszeiten (Median) für die einmalige Erfüllung einer Statistikpflicht sind im Vergleich zu anderen gesetzlichen Informationspflichten deutlich höher.



Eine Verteilungsanalyse (s. Abb. 2) zeigt, dass wenige Erhebungen einen großen Teil der Gesamtbelastung hervorrufen. So machen die Extra- und Intrahandelsstatistiken bereits 60 Prozent des Gesamtaufwands an jährlichen Bürokratiekosten durch amtliche Statistik aus, die aufsummierte Belastung der größten sieben Erhebungen etwa drei Viertel der Gesamtbelastung und die ersten 21 Erhebungen rund 90 Prozent. Die fehlenden 10 Prozent verteilen sich auf die übrigen Statistiken. Dies zeigt, dass der Großteil der amtlichen Erhebungen eher geringe Gesamtbelastungen aufweist.

Während andere Informationspflichten größtenteils weniger als 30 Minuten Zeitaufwand mit sich bringen, verursachen die meisten Statistikpflichten zwischen 30 und 60 Minuten Bearbeitungszeit (s. Abb 3). Diese Erkenntnis dürfte ein Erklärungsansatz für die Auflösung des Widerspruchs einer subjektiv sehr hoch empfundenen Belastung durch Statistikpflichten und einer mit einem Anteil von unter 1 Prozent doch eher nachgeordneten Bedeutung der Statistikpflichten an den insgesamt gesetzlich induzierten Bürokratiekosten sein.

Wie in Abbildung 4 dargestellt, unterliegen 86 Prozent der Unternehmen keiner amtlichen Statistikmeldepflicht. Gut 10 Prozent der Unternehmen sind zu einer einzigen Erhebung auskunftspflichtig, weniger als 4 Prozent der Unternehmen sind als Mehrfachmelder zu mindestens zwei Statistiken auskunftspflichtig.

Wie die Darstellung des prozentualen Anteils von Unternehmen nach Anzahl der Meldepflichten für amtliche Statistiken (Durchschnitt aus den Berichtsjahren 2015 und 2016) zeigt, müssen die meisten Unternehmen keine statistischen Meldungen abgeben.
Abb. 4: Wie die Darstellung des prozentualen Anteils von Unternehmen nach Anzahl der Meldepflichten für amtliche Statistiken (Durchschnitt aus den Berichtsjahren 2015 und 2016) zeigt, müssen die meisten Unternehmen keine statistischen Meldungen abgeben.



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