Neben dem Onlinezugangsgesetz (OZG) besteht für Verwaltungen zukünftig die große Herausforderung, sich dem Thema Data Driven Government zu nähern und die Datenbasis (Big Data), die Verwaltungen zweifelsfrei besitzen, für Entscheidungsfindungen zu nutzen. Am Umsetzungsstand des OZG zeigt sich jedoch, dass die Implementierung und Nutzung von neuen Technologien im Arbeitsalltag für Verwaltungen sicher eine der größten Zukunftsaufgaben ist.(1)
Dabei liegen die Schwierigkeiten im Umsetzungs- und Einführungsprozess häufig nicht an der Komplexität der Technologie selbst. Vielmehr sind es andere Rahmenbedingungen, die eine gelingende Digitalisierung im Verwaltungskontext braucht. Der Schlüssel liegt darin, zunächst Managementstrukturen anzupassen, bisher gedachte Grenzen kritisch zu überprüfen, ein anderes Mindset im Umgang mit Technologie zuzulassen, das Know-how von Beschäftigten zu fördern, Partizipation und externe Expertise zu nutzen sowie menschlichem Wissen bei der Ergebnisbewertung Vorrang einzuräumen.
Herausforderungen für Verwaltungen
Kommunale Verwaltungen müssen sich in den kommenden Jahren Thematiken stellen, die einen bisher nicht da gewesenen und schnellen Wandel implizieren. Dieser ist nicht zuletzt auch durch die hohe Entwicklungsgeschwindigkeit im Bereich neuer Technologien geprägt.
Ein kurzer Blick auf die aktuellen strategischen Forschungsfelder des Fraunhofer Instituts zeigt, dass Themen wie Künstliche Intelligenz (KI), Bioökonomie oder Next Generation Computing (z. B. Quantencomputing) gesellschaftliche Entwicklungen in den kommenden Jahren stark prägen werden. Aber auch Themen wie Smart Cities und die Nutzung von Digitalen Zwillingen, also digitale Repräsentanzen oder Modelle von Dingen aus der realen Welt, werden einen Einfluss auf Verwaltungsstrukturen und deren Entscheidungsgrundlage haben. Grob lässt sich diese Entwicklung innerhalb der Verwaltung dann in zwei Bereiche unterteilen:
Zum einen betrifft das alle Fragestellungen rund um das Thema OZG, bei dem es darum geht, alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bis Ende 2022 elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten (§ 1 Absatz 1 OZG). Dieses nimmt die Leistungserbringung von Verwaltungen für die Bürger*innen in den Blick und greift in die Thematik „Neue Technologien“ wie beispielsweise Big Data und KI mittelbar hinein. Beim OZG geht es auch darum, Verwaltungsleistungen digital anzubieten und so den Aufwand für alle zu verringern, denn es bestand bei Einführung auch die Absicht, Verwaltungsprozesse zu verschlanken und so langfristige Einsparungen zu erzielen.(2) Diese doppelte perspektivische Auswirkung des Gesetzes befördert darüber hinaus die Betrachtung von Angeboten als digitale Produkte. So sind beispielsweise Chatbots entstanden, die technologisch auf großen Datenmengen und algorithmischer Verarbeitung von Informationen basieren. Sie sind zwar keine klassischen OZG-Produkte, erfüllen aber dennoch den Charakter der oben beschriebenen Anforderung.
Zum anderen gilt es, neben der Umsetzung des OZG, das Thema Data Driven Governance zu erschließen. Dieses verspricht hohe Potenziale in den Bereichen Management und Steuerung aber auch bei der Automation von Prozessen innerhalb der Verwaltungen. Wenn im Bereich der Wirtschaft Daten als Schlüsselressource im Wertschöpfungsprozess betrachtet werden, dann ist es nicht schwer, diese Idee analog auf die kommunalen Administrationen zu übertragen.(3) Auch im Verwaltungskontext stellt sich vor dem Hintergrund begrenzter Finanzmittel bei einem hohen Maß an zu erfüllenden Aufgaben und mit Blick auf den Fachkräftemangel die Frage: Wie kann es gelingen, die Potenziale von Daten und neuen Technologien zu nutzen, um effiziente und bessere Entscheidungen und Prozesse zu generieren?
Im Weiteren geht es um diese zweite Dimension: Data Driven Governance als digitale Herausforderung für kommunale Verwaltungen. Allerdings sind die Bezüge und Übergänge, ja auch die Ableitungen, teilweise fließend in Richtung des Bereichs OZG.
1 Der aktuelle Stand der Umsetzung des OZG kann über die vom Bundesministerium des Innern und für Heimat angebotene Plattform abgerufen werden: https://dashboard.ozg-umsetzung.de.
2 Vgl. Deutscher Bundestag (Hg.): Drucksache 18/11135 – Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften, Berlin 2017, (zudem auch online einsehbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/18/111/1811135.pdf).
3 Vgl. Can Azkan, Lennart Iggena, Alevtina Krotova: Data Business In Ecosystems. Handbuch zur Entwicklung datengetriebener Dienstleistungen, Dortmund 2021, S. 6, (zudem auch online einsehbar unter: https://demand-projekt.de/paper/Data%20Business%20in%20Ecosystems%20-%20Handbuch%20zur%20Entwicklung%20datengetriebener%20Services.pdf).
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