Der AWV-Arbeitskreis 1.7 arbeitete von 2016 bis 2018 unter dem Titel „Personalmanagement im Zeitalter der Digitalisierung“ und veröffentlichte 2018 eine gleichlautende, umfangreiche Publikation. Im Jahr 2019 verlagerte  der AK seinen inhaltlichen Schwerpunkt und arbeitet seitdem zum Thema „Digitalisierungskompetenz in der öffentlichen Verwaltung“. Zusammen mit Fachpersonal aus Behörden und (Weiter-)Bildungsträgern entwickelt der AK Vorschläge für eine Stärkung der Digitalisierungskompetenzen des Personals der öffentlichen Verwaltung, z. B. durch Aus- und Weiterbildung sowie Personalrekrutierung und -bindung. Aktuell arbeitet der AK an Steckbriefen zu Digitalisierungsbestrebungen. Ziel ist, eine Übersicht zu den unterschiedlichen Good Practices, Bildungsangeboten und Forschungsprojekten zu erstellen, um Handlungsempfehlungen ableiten zu können, wie die digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung beschleunigt werden kann.

FA 2 „Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im personalwirtschaftlichen Umfeld“

Der AWV-Arbeitskreis 2.1 „Vereinheitlichung von Datenübermittlungssystemen“ hat mit eXTra, dem einheitlichen XML-basierten Transportverfahren, einen frei verfügbaren Kommunikationsstandard entwickelt. eXTra kommt insbesondere im Meldewesen der sozialen Sicherung zum Einsatz, in welchem von den Arbeitgebern die für die Sozialversicherungsträger relevanten Daten für mehr als 40 Mio. Beschäftigte übermittelt werden. Seit 2016 ist die Verwendung von eXTra in den (Arbeitgeber-)Meldeverfahren zur sozialen Sicherung verpflichtend. Die Version 1.5 des eXTra-Standards wurde 2018 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Der AWV-Arbeitskreis 2.2 „Operative Umsetzung von Fachverfahren im SV-Bereich“ verstand sich als „runder Tisch“ aller Beteiligten an den Arbeitgeber-Meldeverfahren in der sozialen Sicherung und damit als Ansprechpartner für das federführende Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). In einer Neuausrichtung wurden 2017 zwei Barcamps zur Entgeltabrechnung und den Abgabenverfahren der Zukunft unter dem Titel „Vision 2030“ durchgeführt, um die mit der Digitalisierung verbundenen Chancen zu diskutieren. Hier entstand insbesondere die Vision eines funktionalen Arbeitgeber- bzw. Arbeitnehmerportals als Erweiterung des Portalverbunds nach dem OZG. Aus den Aktivitäten ging 2018 der neue Arbeitskreis 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“ hervor.

Der AWV-Arbeitskreis 2.3 „Prozesskette Lohnsteuer“ beschäftigt sich mit Meldedaten, Finanzamtsdaten sowie Lohn- und Gehaltsdaten, wobei die Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) nach wie vor ein Schwerpunktthema sind. Die Ausrichtung des AK ist fachlich und strategisch, zudem gibt es Unterarbeitsgruppen zu technischen Fragen sowie Workshops zu aktuellen Themen. Weitere Arbeitsthemen waren der Ausbau des ElsterLohn II, der Einfluss des Meldewesens auf Lohn und Gehalt, der Lohnsteuerabgleich und das Sozialversicherungsrecht. Aktuell beschäftigt sich der AK mit dem Jahressteuergesetz 2020, der Lohnsteueranmeldung sowie dem modularen Unternehmenskonto auf der Basis von ELSTER.

Gegenstand des 2015 gegründeten AWV-Arbeitskreises 2.4 „Softwarehersteller Krankenkassen und Arbeitgeber“ ist der praxisbezogene Erfahrungsaustausch von Softwareherstellern der Arbeitgeber und Krankenkassen zum Melde- und Beitragsrecht. Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten. Themen waren u. a. die Planungen zur Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), die Fusion von Krankenkassen und daraus resultierende Schwierigkeiten im Melde- und Beitragsverfahren, coronabedingte Probleme in Verbindung mit Kurzarbeit sowie der Sachstand des Dialogverfahrens des BMAS zu möglichen Rechtsänderungen.

Der 2018 gegründete AWV-Arbeitskreis 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“ engagiert sich für eine konsequente, nutzerorientierte Digitalisierung im Bereich des Personalwesens. Wichtiger Meilenstein war die Begleitung des Projekts ELFE, das 2020 erfolgreich an den Start ging. Aktuelle Schwerpunkte sind die aktive Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bei der Einführung von digitalen Anträgen zum Kurzarbeitergeld, die Begleitung der Umsetzung des Unternehmenskontos durch ein Positionspapier und praxisorientierte Use Cases sowie ein konstruktiv-kritischer Blick auf die Umsetzung von Leistungen des OZG-Katalogs.

Aufgabe des AWV-Arbeitskreises 2.18 „Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung“ ist die Bereitstellung von harmonisierten Vordruckmustern, welche es den bei der AWV registrierten Softwarehäusern ermöglichen, ein Bescheinigungsmodul in den Abrechnungsprogrammen einzurichten. Neben der Pflege und Ergänzung der rund 30 Bescheinigungen aus dem Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung verfolgt der AK das Ziel, individuell zu erstellende Verdienstbescheinigungen durch ohnehin zu erstellende monatliche Lohn- und Gehaltsbescheinigungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ersetzen, welche sich an die Vorgaben der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) halten.

Die Aktivität der AWV rund um das Thema Datenaustausch ist rege. Der AWV-Fachausschuss 2 unterstützt die Verfahren zur elektronischen Übermittlung von Bescheinigungen für Entgeltersatzleistungen (EEL) und von sonstigen Bescheinigungen an die Sozialversicherungsträger sowie das sogenannte rvBEA-Verfahren („Bescheinigungen Elektronisch Anfordern“) der Deutschen Rentenversicherung. Im Jahr 2020 ist eine Arbeitsgruppe zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingerichtet worden. Der eAU-Echtbetrieb ist zum 1. Juli 2022 verpflichtend vorgesehen. An der Gruppe sind Unternehmen, Krankenkassen, deren Softwarehersteller sowie Verbände (u. a. GKV-Spitzenverband, BDA und die Bundessteuerberaterkammer) beteiligt. Seit Beginn der Corona-Pandemie bilden zudem die Erstattungsanträge nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen weiteren Schwerpunkt. Auch wurde 2017 in einer Arbeitsgruppe aus Unternehmen, Verbänden und der Finanzverwaltung das Konzeptpapier „Datenaustausch Private Krankenversicherungsunternehmen und Arbeitgeber über das Verfahren der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)“ erstellt. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde dieser Vorschlag aufgegriffen und die Einführung des verpflichtenden Datenaustauschs ab dem 1. Januar 2024 geregelt.

FA 3 „Rechnungslegung und Steuern“ (bis 2020 „Wirtschaftliches Umfeld und Recht“)

Der AWV-Arbeitskreis 3.2 „Mehrwertsteuer“ setzt sich für ein ausgewogenes und für Unternehmen sowie Verwaltung einfach zu handhabendes Mehrwertsteuersystem ein. Er besteht aus Fachleuten aus Wirtschaft, Beratung und Verbänden, die mit Vertreterinnen und Vertretern der Finanzverwaltung im Austausch stehen. Der Arbeitskreis diskutiert regelmäßig aktuelle Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und bringt die Sicht der Praxis in Entwürfe für Gesetze und Verwaltungsanweisungen ein. Schwerpunktthemen der letzten Jahre waren Ansätze zur umsatzsteuerlichen Organschaft und internationale Entwicklungen, wie z. B. der Aktionsplan der EU zur Umsatzsteuer. Die Besteuerung digitaler Geschäftsmodelle und von „Internet-Unternehmen“ sowie Elektromobilität waren ebenso Thema wie die aktuelle nationale und EuGH-Rechtsprechung. Während der Corona-Krise hat sich der Arbeitskreis im Dialog mit der Finanzverwaltung mit den Corona-Steuerhilfegesetzen befasst.

Die steuerrechtlichen Anforderungen an die IT-gestützte Buchführung werden mit den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) konkretisiert. Der AWV-Arbeitskreis 3.4 „Auslegung der GoB beim Einsatz neuer Organisationstechnologien“ stellt als neutrale Plattform praxisgerechte Kommentierungen, Interpretationen und Hilfestellungen zur Verfügung. Die erstmals 1960 veröffentlichte Schrift „Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht“ wird aktuell grundlegend überarbeitet. Mit Unterstützung des AK 4.3 „Weiterentwicklung des Datenschutzrechts“ wurde ein neues Kapitel zu datenschutzrechtlichen Aspekten integriert.

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