Soziale und technische Aspekte des digitalen Wandels
Organisatorische Technikgestaltung hat unterschiedliche Dimensionen. So ist etwa zwischen einer technischen, einer sozialen und einer übergeordneten Governance-Perspektive zu unterscheiden. Organisatorische Aspekte hinsichtlich der Technik betreffen oft die oben erwähnte Entwicklung. Die Aufgabe für die Verwaltung besteht unter anderem darin, qualifiziertes Fachpersonal zu gewinnen, das auch mit neuen Technologien umgehen kann. Schon früh wurde darüber nachgedacht, das spezifische Berufsprofil des Algoritmisten zu schaffen, der in Organisationen bestimmte Aufgaben im Hinblick auf künstliche Intelligenz wahrnehmen kann. Neben spezifischen Berufsprofilen geht es jedoch auch darum, bestehende Funktionen mit Wissen über die Technik auszustatten. Das wird insbesondere auch auf der sozialen Ebene wichtig. Nur so können Behörden weiterhin souverän mit der Technologie umgehen und Betroffenen durch Rat helfen oder durch anderslautende Entscheidungen abhelfen. Dazu muss aber der technische Sachverstand mit dem jeweils relevanten Fachwissen gepaart werden.

Wenn Anwendungen der künstlichen Intelligenz in die Verwaltung einziehen, hängt die Gestaltung dieses Wandels auch maßgeblich vom organisatorischen Aufbau ab. Das betrifft die Frage, ob und welche Funktionen geschaffen und erweitert werden. Genauso wichtig ist allerdings die Frage, wie diese Funktionen ausgefüllt werden. Wie in anderen Bereichen der Verwaltungsdigitalisierung spielen Qualifikation und digitale Kompetenzen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hier eine zentrale Rolle. Sowohl für die Qualifikation als auch für die Zusammensetzung einzelner Einheiten ist Interdisziplinarität sehr wichtig. Denn nur, wenn alle Fähigkeiten und Perspektiven mit am Tisch sitzen, können gute Ergebnisse erreicht werden. Diese Prozesse anzustoßen und zu moderieren, ist wiederum eine Führungsaufgabe, die davon profitiert, wenn sie auch mit Mut und Begeisterung angegangen wird.

Um das Potenzial von Technologien künstlicher Intelligenz zu nutzen und gleichzeitig nachteilige Folgen zu vermeiden, bedarf es oft auch kreativer Lösungen. Auch hierfür müssen organisatorische Grundlagen gelegt werden, sowohl was die Verwaltung betrifft, als auch ihre Offenheit gegenüber interessierten Akteuren aus Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. So kann eine technikgestützte Verwaltungsdigitalisierung gelingen. Das Ziel ist dabei jedoch nicht die Technik, sondern der Mensch, wie es auch Art. 12 der Landesverfassung Bremens formuliert, der besagt: „Der Mensch steht höher als Technik und Maschine“.

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