Technische Umsetzung
Sowohl die Bedarfsträger (hier also u. a. die Elterngeldstellen) als auch die registerführenden Behörden sind in der Wahl ihrer ¬IT-Verfahren grundsätzlich frei. Um trotz unterschiedlicher IT-Verfahren einen reibungslosen Datenaustausch gewährleisten zu können, bedarf es der Einigung auf standardisierte Schnittstellen. Für den verwaltungsinternen Datenaustausch kommen üblicherweise XÖV-Standards zum Einsatz. So gewährleistet beispielsweise die Innenministerkonferenz, dass alle bundesdeutschen Melde-, Personenstands- und Ausländerbehörden über den XÖV-Standard „XInneres“ erreichbar sind. Für den Datenaustausch zwischen und mit Arbeitgebern, Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen steht mit dem eXTra-Standard ein ähnliches Modell zur Verfügung. Mit diesen Standards wird grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, Querschnittleistungen wie beispielsweise eine Meldebestätigung oder -auskunft oder die Information zur Beurkundung einer Geburt schnell und einfach elektronisch abrufen zu können, um die Ergebnisse in die Antragbearbeitung einfließen zu lassen.

Die technische Architektur von ELFE ist in ein Benutzer-Frontend und ein Backend aufgeteilt. Das Frontend dient der Authentifizierung der Antragstellenden, der Einrichtung eines Nutzerkontos und beinhaltet den leicht zu bedienenden Onlineservice. Das Backend tauscht gesichert und standardisiert die Daten unter den Behörden aus. Dabei stehen die sichere Übermittlung, die fehlerfreie Verarbeitung und die erforderliche Aufbewahrung bzw. Löschung der betrachteten Daten im Vordergrund.

Rechtliche Anpassungen
Die Umsetzung der digitalen Vision von ELFE erfordert Anpassungen in einer Reihe von Gesetzen. Das hierfür notwendige Einvernehmen der Länder untereinander und mit dem Bund wurde hergestellt. Der von Bremen gemeinsam mit Hamburg, Schleswig-Holstein, Thüringen und Berlin initiierte Entschließungsantrag zu benötigten Änderungen in den betroffenen Fachgesetzen wurde nach Beratung in den betroffenen Fachausschüssen beschlossen und der Bundesrat hat die Bundesregierung bereits gebeten, geeignete Gesetzesvorschläge für die Umsetzung des Projektes ELFE zu unterbreiten. In den verschiedenen Fachgesetzen muss der Datenschutz rechtlich verankert werden und das automatisierte Abrufverfahren noch explizit ermächtigt werden. Besonderes Augenmerk wird auf die rechtliche Absicherung der elektronischen Übermittlung der Geburtsurkunden und der anlassbezogenen Auszahlung von Kindergeld gelegt werden.

Die Chancen für die Umsetzung von ELFE stehen gut, weil der gestellte Entschließungsantrag der politischen Zielsetzung des Koalitionsvertrages der aktuellen Bundesregierung entspricht. Hier ist explizit geplant, dass Bürgerinnen und Bürger künftig ihre Daten nur einmal abgeben müssen. Mit ihrer Zustimmung sollen diese Daten an andere Behörden weitergegeben werden dürfen. Gesichert bleibt, wie auch im Vorhaben von ELFE, dass die Daten transparent und durch die Eltern kontrolliert weitergegeben werden und nur anlassbezogen, einmalig genutzt werden.

Wichtige Schnittstellen
Verschiedene Behörden sind zentral für den Vorgang in ELFE: Standesämter müssen an das ELFE-Backend angeschlossen werden und die Geburt eines Kindes automatisiert bestätigen. Erst mit der Bestätigung der Geburt durch das Standesamt kann ELFE gesichert davon ausgehen, dass das entsprechende Kind existiert und das Geburtsdatum vermerkt ist.

Ein weiteres Augenmerk gilt den Krankenkassen. Zukünftig sollen nicht mehr die Eltern z. B. Mutterschaftsgeld aufwändig nachweisen, sondern es soll eine direkte Kommunikation vom ELFE-Backend mit den Krankenkassen ermöglicht werden. Bisher gibt es dafür keine elektronische Schnittstelle.
Ein noch wichtigerer Schnittpunkt soll zu den Arbeitgebern der antragstellenden Eltern hergestellt werden. Für die Berechnung der zustehenden Leistung sind die Einkommensdaten der zwölf Monate vor der Geburt des Kindes einzuholen. Bei zwei erwerbstätigen Eltern bedarf es Zugang zu wahrscheinlich zwei verschiedenen Arbeitgebern. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. (AWV) geprüft, inwiefern das elektronische Datenübermittlungsverfahren im Rahmen der Meldepflichten für Arbeitgeber dazu genutzt werden kann. Dabei geht ELFE davon aus, dass für die Arbeitgeber kein Mehraufwand, sondern im Gegenteil eine Arbeitserleichterung geschaffen wird. Der Arbeitgeber muss derzeit Zahlungen im Zeitraum des Mutterschaftsgeldes nachweisen und den Arbeitnehmern die beantragte Elternzeit bestätigen. Eine Digitalisierung dieses Informationsaustausches hat Vorteile für die Arbeitgeberseite. Vorgesehen ist hier derzeit eine Schnittstelle, die einfach und ohne großen Aufwand durch den Arbeitgeber bedient werden kann. Papierdokumente würden dann komplett entfallen.

Rückmeldungen zum ELFE-Projekt erwünscht
Geplante technische als auch prozessuale Lösungen werden auch im kommenden Jahr weiterhin mit den beteiligten Expertinnen und Experten diskutiert und stetig verbessert und angepasst. Regelmäßig werden Workshops länderübergreifend abgehalten und deren Ergebnisse in die Arbeit an ELFE aufgenommen. Die notwendigen Gesetzesänderungen werden am laufenden Prozess konkretisiert und diskutiert. Das ELFE-Team ist konstant an Kritik und Rückmeldung interessiert. Auf der Internetseite der Senatorin für Finanzen der Freien Hansestadt Bremen finden sich fortlaufend Informationen zu neuen Entwicklungen des Projektes sowie Kontaktmöglichkeiten, an welche Rückmeldungen sehr willkommen sind.       

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