BMF-Entwurf für verpflichtende Einführung der E-Rechnung für B2B-Umsätze in Deutschland

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17. April 2023 einen Entwurf zur Einführung einer verpflichtenden E-Rechnung in Deutschland für inländische B2B-Umsätze zur Diskussion gestellt.

Der Entwurf steht im Kontext der mit dem Koalitionsvertrag beschlossenen Einführung eines bundesweiten einheitlichen Meldesystems zur Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen. Die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format für inländische B2B-Umsätze soll zeitnah zum 1. Januar 2025 die Grundlage hierfür schaffen.

Auf europäischer Ebene wird aktuell im Rahmen der sog. ViDA-Initiative (ViDA: VAT in the Digital Age) ein Entwurf beraten, der harmonisierte Regelungen für die E-Rechnung und ein Meldesystem für innergemeinschaftliche grenzüberschreitende Transaktionen vorsieht.

Mit Vorlage des Entwurfs für eine nationale Regelung zur E-Rechnung eröffnet das BMF den Diskurs mit Verbänden und interessierten Fachkreisen. Dabei stellt das BMF auch konkrete Fragen - insbesondere zu möglichen Erleichterungen für KMU - und skizziert den aktuellen Stand der Überlegungen für die Einführung eines Meldesystems in Deutschland, welches zeitlich und inhaltlich in Anlehnung an Reglungen auf EU-Ebene umgesetzt werden soll.

Bei der AWV wurde in diesem Kontext eine Fachausschuss-übergreifende Projektgruppe gebildet, die sich aus Experten der Arbeitskreise „Mehrwertsteuer“, „GoB beim IT-Einsatz“, „Datenschutz und Informationssicherheit“ und dem Forum elektronische Rechnung Deutschland zusammensetzt. In dieser Projektgruppe sollen übergreifende Aufgabenstellungen rund um das geplante Meldesystem identifiziert und adressiert werden.

Bild: Adobe Stock/Robert Kneschke