Hintergrund: GoBS, GoBD und Entwurf der GoBIT

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nach etwa eineinhalb Jahren Vorbereitungszeit mit Schreiben vom 14. November 2014 die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ veröffentlicht. Vorausgegangen waren zwei Entwürfe (vom 09. April 2013 sowie vom 26. Juni 2013), die allerdings von den Spitzenverbänden der Wirtschaft und Steuerberatung scharf kritisiert worden waren. Auch das endgültige Schreiben ist aufgrund von Verschärfungen der bisherigen Rechtslage, einhergehend mit neuen Risikopotenzialen für die Steuerpflichtigen, seither erheblicher Kritik ausgesetzt.

Die GoBD ersetzen folgende, vorherige Veröffentlichungen der Finanzverwaltung zum Einsatz DV-gestützter Buchführungssysteme und zur Behandlung elektronischer Dokumente:

  •  „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) vom 7. November 1995;
  •  „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) vom 16. Juli 2001, geändert durch das Schreiben vom 14. September 2012 und
  • „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ (FAQ) vom 22. Januar 2009.

Grund für die Überarbeitung der bisher geltenden Regelungen waren gesetzliche, technische und organisatorische Entwicklungen in den letzten 20 Jahren seit Veröffentlichung der GoBS, die eine Anpassung der bisherigen Regelungen an den aktuellen technischen Stand notwendig gemacht haben.

Die bisherigen Verwaltungsregelungen konnten aufgrund des digitalen Zeitalters und der sich ständig weiter entwickelnden technischen Rahmenbedingungen viele Fragen nicht mehr beantworten. Aus diesem Grund hat das BMF die obigen Schreiben in einem BMF-Schreiben zusammengefasst und eine Aktualisierung vorgenommen.

Die Entstehungsgeschichte der GoBD weicht insofern von der der GoBS ab, als die GoBD unmittelbar durch das BMF erarbeitet wurden. Die GoBS waren demgegenüber seinerzeit durch die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) in Zusammenarbeit von Wirtschaft, Verbänden und Finanzverwaltung entwickelt und durch das BMF veröffentlicht worden. Der durch die AWV vorgelegte Entwurf eines Nachfolgeschreibens zu den GoBS, die „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bei IT-Einsatz“ (GoBIT), wurde von der Finanzverwaltung nicht übernommen.

Von Seiten der Finanzverwaltung wurde die eigenständige Vorgehensweise und die einseitig steuerrechtliche Fokussierung mit der Notwendigkeit einer eigenständigen steuerlichen Auslegung begründet. Im Anschluss an die Veröffentlichung von GoBD-Entwürfen wurden diese mit Fachverbänden und AWV diskutiert. Dabei wurden jedoch nicht alle Änderungsvorschläge berücksichtigt.Da wir viele Aspekte des Entwurfs der GoBIT für weiterhin hilfreich und diskutabel halten, stellen wir diesen weiterhin für den Fachdialog zur Verfügung. Die GoBIT wurden nicht finalisiert, da das Ziel der Veröffentlichung als gemeinsam getragene  Grundsätze nicht erreicht werden konnte.

GoBIT: „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz“: die letzte Entwurfsfassung der GoBIT mit Stand 13.10.2012 können Sie hier abrufen.



Arbeitskreis 3.4: GoB beim IT-Einsatz
Veröffentlichungen



 

Silke Schröder

06196 777 26-30