Deutscher EDI-Rahmenvertrag
Der elektronische Dokumentenaustausch zwischen Unternehmen und Behörden nimmt rasant zu. Ermöglicht wird dies durch den internationalen Normungsstandard UN/EDIFACT, auf dessen Grundlage derzeit weltweit in vielen Branchen Nachrichtentypen entwickelt werden.
Der elektronische Dokumentenaustausch und die Verminderung von Risiken der papierlosen Kommunikation kann am ehesten durch einen Rahmenvertrag organisiert werden. In fast einem Dutzend Industriestaaten, aber auch im Rahmen der Vereinten Nationen oder der Europäischen Union, liegen solche Rahmenverträge bereits vor oder sind in Vorbereitung.
Der deutsche EDI-Rahmenvertrag, der Besonderheiten des deutschen Rechts berücksichtigt, wurde nach intensiven Diskussionen in einem AWV-Arbeitskreis unter Beteiligung von Unternehmen, Verbänden, Ministerien und Wissenschaftlern im Mai 1994 verabschiedet. Dieser Vertrag wird als Beitrag der Bundesrepublik Deutschland der UN/ECE in Genf für einen supranationalen EDI-Rahmenvertrag vorgelegt.
Die Broschüre enthält den deutschen und den englischen Text des deutschen EDI-Rahmenvertrages einschließlich einer ausführlichen Kommentierung von Prof. Dr. jur. Wolfgang Kilian, Leiter des Instituts für Rechtsinformatik der Universität Hannover und Mitglied des AWV-Arbeitskreises, die Liste der vorliegenden UN/EDIFACT-Nachrichten sowie die Schiedsgerichtsordnung der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. in deutscher und englischer Fassung.