Pilotbetrieb ist voller Erfolg: Bereits hunderte Anträge digital mit „Unterhaltsvorschuss-Online“ beantragt

Mit dem Online-Dienst „Unterhaltsvorschuss-Online (UVO)“ kann die Leistung Unterhaltsvorschuss bereits in vier Kommunen, die in den Ländern Bremen, Hamburg und Nordrhein-Westfalen liegen, digital beantragt werden.

Für viele Alleinerziehende ist Unterhaltsvorschuss eine wesentliche Säule, um die finanzielle Lebensgrundlage ihrer Kinder zu sichern. Seit Anfang Mai können Alleinerziehende UV Anträge in den Kommunen: Stadt Bremen, dem Bezirk Wandsbek in Hamburg sowie dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Wuppertal komplett online stellen. Der Antrag auf Unterhaltsvorschuss ist damit eine der ersten Sozialleistungen, die als „Einer für Alle“- Dienst (EfA) digitalisiert wurde. Derzeit ist der Online-Service im erweiterten Pilotbetrieb. Schritt für Schritt sollen nun mindestens eine UV-Stelle pro Bundesland angeschlossen werden, um so den Weg in den flächendeckenden Rollout zu ebnen.

Große Erleichterung im Alltag

Für alleinerziehende Antragstellende, denen häufig wenig Zeitressourcen zur Verfügung stehen, stellt der Online-Antrag eine große Erleichterung dar.  Martin Hagen, Staatsrat beim Senator für Finanzen Bremen, betont: "Nutzer*innen können den Antrag einfach am Smartphone oder Computer ausfüllen und müssen sich nur mit den Fragen beschäftigen, die auf Ihre Lebenssituation zutreffen“. Auch für UV-Stellen hat sich die Qualität der Anträge verbessert, denn durch die elektronische Eingabe sind die Angaben immer lesbar und eindeutig.

Unterhaltsvorschuss

Die Leistung wird gewährt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen teilweise oder gar nicht nachkommt. Die Höhe des Unterhaltsvorschusses richtet sich dabei nach dem Alter des Kindes und liegt monatlich zwischen 174 und 309 Euro.

Technische Umsetzung

Für die Kommunikation zwischen Onlinedienst und Fachverfahren, verwendet der Online-Antrag den nach XÖV-Methodik modellierten Standard XFamilie-Pilot. Die Anträge werden bisher verschlüsselt als Pdf an die E-Mail-Postfächer der Unterhaltsvorschussstellen geschickt. Zukünftig sollen die Daten direkt ins Fachverfahren übernommen und der Bearbeitungsaufwand in den UV-Stellen somit deutlich reduziert werden.

Hintergrund

Die Verwaltungsleistung UVO gehört zum Themenfeld Familie & Kind und wird federführend von der Freien Hansestadt Bremen und dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) umgesetzt. Darüber hinaus digitalisiert das Land Bremen bis Ende 2022 federführend 20 weitere Leistungen für Familie und Kinder, wie beispielsweise Anträge auf Eheschließung, Namensänderung oder Kita-Anmeldungen.

Nachnutzung

Bundesländer und Kommunen, die Interesse an einer Nachnutzung von UVO haben, erhalten weitere Informationen zur Anbindung mit einer Mail an uvo-online@finanzen.bremen.de. Darüber hinaus steht für nachnutzende Länder und Kommunen die erste Version eines Anbindungsleitfadens sowie weitere Materialen auf der Webseite des Umsetzungsprojekt zum Download zur Verfügung.

Zum Antrag: Unterhaltsvorschuss online beantragen
Zur Webseite: Umsetzungsprojekt Familienförderung & UVO-Leistung
Zur Webseite Bremen: TF Familie und Kind


Bild: Pexels / Andrea Picquadio