Transparenzregister führt in Deutschland zu höheren Belastungen als in anderen EU-Ländern

Ein Beitrag von Dr. Gisela Meister-Scheufelen, Vorsitzende des Normenkontrollrats Baden-Württemberg 2018-2022

Die Stiftung Familienunternehmen hat in einer empirischen Studie klären lassen, wie hoch die Bürokratiebelastung durch die Umsetzung der EU-Geldwäscherichtlinie in Deutschland im Vergleich zu Frankreich, Italien und Österreich ist. In den dazu eingerichteten Transparenzregistern müssen die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen, wie auch von Vereinen und Stiftungen eingetragen werden. Wer gegen die Meldepflicht verstößt, muss mit Bußgeld rechnen. Banken sind verpflichtet, die Informationen des Registers zu nutzen, um den wirtschaftlichen Eigentümer eines Kunden korrekt zu identifizieren. Dies soll der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung dienen.

Mit der Studie wurden das Centrum für Europäische Politik (CEP) und die Prognos AG beauftragt. Sie wurde vom Normenkontrollrat Baden-Württemberg mitinitiiert und unterstützt.

Der Vergleich der Bürokratiebelastung hat ergeben: 80 Prozent der Unternehmen in Österreich haben für den Ersteintrag überhaupt keinen Aufwand. In Frankreich benötigen sie ca. 20 Minuten und in Deutschland bis zu 45 Minuten. Italien hat die rechtlichen Grundlagen für das Transparenzregister geschaffen, dieses aber noch nicht freigeschaltet. Während die Unternehmen in Österreich, Frankreich und Italien Änderungen innerhalb von vier Wochen bzw. 30 Tagen angeben müssen, sind sie in Deutschland verpflichtet, dies unverzüglich zu tun.

Die Registerqualität entscheidet

Der Grund für die höhere Belastung in Deutschland liegt nicht – was vielfach angenommen wird – daran, dass die EU-Vorgaben in Deutschland durch ein Bundesgesetz verschärft wurden (Gold Plating), sondern am Verwaltungsvollzug, und zwar an der Registerqualität.

Österreich, Frankreich und Italien haben ein sog. Teilregister eingerichtet, d.h. die vorhandenen Unternehmensregister werden um eine Spalte mit dem wirtschaftlichen Eigentümer erweitert. Vorbildlich ist Österreich. Dort wurde zwischen den Unternehmensregistern und dem Transparenz(teil)register ein automatischer Datenverkehr eingerichtet (Once Only). So sind zumindest die 80 Prozent der Unternehmen in Österreich, deren wirtschaftliche Eigentümer bereits aus dem Unternehmensregister hervorgehen, nicht meldepflichtig. In Frankreich müssen die Unternehmen zwar die wirtschaftlichen Eigentümer angeben, aber unter erleichterten Bedingungen.

Registermängel in Deutschland

Die Daten der Transparenzregister sollten EU-weit vernetzt werden können, um z.B. die Informationen von Tochterunternehmen im Ausland zu gewinnen. Dazu müssen die Datensätze zu den wirtschaftlichen Eigentümern in den Registern strukturiert und in einem einheitlichen Datenformat vorliegen. Die deutschen Unternehmensregister, wie das Handelsregister, verfügen nicht über diese Registerqualität. Zum Teil enthalten sie handschriftliche Gesellschafterlisten als Scan. Der Bundesregierung erschien es zeitlich nicht machbar, die bestehenden Register, wie die Handelsregister, digital so zu ertüchtigen, dass Daten ausgetauscht und grenzüberschreitende Zugriffe ermöglicht werden können. Das deshalb notwendige Transparenz-Vollregister musste von den Unternehmen erneut vollständig und manuell mit Daten befüllt werden. Hochgerechnet hat dies bei den ca. 1,7 Mio. meldepflichtigen Unternehmen in Deutschland zu einem Aufwand von insgesamt bis zu 47 Mio. Euro geführt.

Hinzu kommt, dass die Unternehmen alle Änderungen sowohl dem Register, in das sie aufgrund ihrer Rechtsform eingetragen sind, als auch dem Transparenzregister melden müssen. Der Nationale Normenkontrollrat bemängelt zu Recht, dass die Bundesregierung nicht die Chance genutzt hat, das Transparenzregister als Einstieg für das geplante Unternehmens-Basisregister zu nutzen. Das Basisregister soll dazu dienen, dass die Unternehmen ihre Daten künftig nur noch einmal nennen müssen und alle anderen Behörden darauf zugreifen können.

Entlastungsvorschläge

Hilfreich wäre, so resümieren die Forschenden, ein einziges europäisches Transparenzregister zu schaffen. Falls dies politisch nicht durchsetzbar erscheint, sollte das Once Only-Prinzip umgesetzt und die Voraussetzungen geschaffen werden, auf bereits vorhandene Daten automatisiert zugreifen zu können. Ferner sollte die Funktionalität der nationalen Register verbessert werden. Viele empfundene Belastungen basieren auf nutzerunfreundlichen digitalen Lösungen und Prozessen. Zu den Verbesserungsvorschlägen gehört die Möglichkeit, Einträge mehrerer Tochtergesellschaften zentral verwalten zu können, sich wiederholende Dateneingaben zu wirtschaftlichen Eigentümern zu vermeiden und daran erinnert zu werden, wenn Daten aktualisiert werden müssen. Schließlich sollten die Unterstützungs- und Beratungsangebote des Bundesanzeiger-Verlags, der in Deutschland für das Transparenzregister zuständig ist, ausgebaut und das Informationsmaterial, insbesondere die Leitlinien, umfassender und verständlicher werden.

Die Studie „Regulatory and financial burdens of EU legislation in four Member States – a comparative study, Vol. 3: Burdens arising from the transparency register of the anti-money laundering directive“ kann auf der Website der Stiftung Familienunternehmen abgerufen werden.

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