Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie des OZG-Änderungsgesetz (OZGÄndG) ist eng verzahnt mit anderen Großprojekten, die eine Transformation hin zu einer modernen, digitalen Verwaltung beschleunigen sollen. Dazu gehören etwa die Registermodernisierung, digitale Identitäten und digitaltaugliches Recht.
Neuer Name und neue Internetadresse
Der vom Bundesministerium des Innern und Heimat (BMI) geplegte Internetauftritt des OZG wurde daher um weitere Themen ergänzt und aktualisiert. Das breitere Spektrum findet sich auch in einem neuen Namen wieder: aus Onlinezugangsgesetz (www.onlinezugangsgesetz.de) wird Digitale Verwaltung (www.digitale-verwaltung.de). Neben dem OZG werden dort fortan Informationen, Meldungen, Termine und Gastbeiträge zu den drei Kernthemen Digitale Identitäten, Registermodernisierung und Transformation bereitgestellt.
Neue Struktur zeigt Themenvielfalt der digitalen Verwaltung
Aber nicht alles ist neu: In der Rubrik Onlinezugangsgesetz sind die gleichen Inhalte zu finden, die bis vor kurzem auf onlinezugangsgesetz.de waren. Hier dreht sich alles um das OZG, das OZG-Änderungsgesetz, SDG, EfA, OZG-Bund und OZG-Föderal. Neu ist der Bereich Rahmenarchitektur mit Unterseiten zum Zielbild, zur Standardisierung, zu Basisdiensten und Basiskomponenten sowie zum Umsetzungsprojekt EfA-Parametrisierung. Unter Aktuelles & Service finden Sie die hilfreichen und informativen Rubriken wieder, die Sie bereits aus dem bisherigen Internetauftritt kennen. Dazu zählen aktuelle Meldungen und Termine, FAQ und das Lexikon, Stimmen aus der Praxis sowie der Newsletter. Aus dem bisherigen OZG-Newsletter wird zukünftig der Newsletter Digitale Verwaltung mit den Meldungen, Terminen und weiteren Infos in gewohnter Form.
Folgende Themen sind beispielsweise neu:
AWV-Arbeitskreis 2.5 an Themen aus OZG beteiligt
Der AWV-Arbeitskreis 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“ begleitet die Entwicklungen des OZG kontinuierlich. So unterstützte die Projektgruppe „Digitaler Datenaustausch“ in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales sowie den Unternehmen Dataport und Governikus die Entwicklung von Modulen des Unternehmenskontos durch eigene Use Cases aus der Praxis. Dabei setzte sich der Arbeitskreis auch von Beginn an für eine verpflichtende Einführung dieser Module durch die Länder ein, wie sie jetzt mit OZGÄndG vorgesehen ist.
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