Während der Flüchtlingskrise wurden in einem kurzen Zeitraum viele personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet. Welche besonderen Herausforderungen ergaben sich aus Ihrer Sicht daraus?

Diese Fragestellung wird vorwiegend den öffentlichen Bereich treffen. Aus Datenschutzsicht sind hierbei die jeweilige Zweckbindung und Verfügbarkeit zu benennen. Wer darf zu welchem Zweck darauf zugreifen? Sind die betroffenen Personen dazu ausreichend informiert worden? Haben sie die Möglichkeit, unrichtige Daten berichtigen zu lassen? Wer greift auf die Daten zu und besteht ein Löschkonzept für den Moment der Zweckerreichung? Berücksichtigen die vorgesehenen Schutzmaßnahmen den Schutzbedarf in angemessener Weise? Das sind die Standardfragen, die neben der rechtlichen Grundlage dabei zu beachten sind. Der Gesetzgeber hat  die Möglichkeit, rechtliche Grundlagen zu schaffen, die an den allgemeinen Vorgaben – Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne – zu messen sind.

Immer wieder liest man in der Presse von Cyberattacken und entwendeten Datensätzen, die zum Teil sensible Informationen enthalten. Neben dem Datenschutz im eigentlichen Sinne, gibt es auch Themen im Bereich Datensicherheit, mit denen sich der Arbeitskreis konkret beschäftigt?

Wir befassen uns zunehmend auch mit den rechtlichen Vorgaben, die auf europäischer Ebene, aber auch auf Bundes- und Landesebene verfasst werden. So mit Anforderungen, die sogenannte KRITIS-Einrichtungen, also Einrichtungen, die zur kritischen Infrastruktur zählen, zu beachten haben und Anforderungen, die zunehmend auch andere Bereiche des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens betreffen. Wir freuen uns hier über neue Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die uns mit ihrer Expertise unterstützen möchten.

Welchen Themen möchten Sie künftig im Arbeitskreis 4.3 ein besonderes Gewicht verleihen? Welche Pläne haben Sie für den Arbeitskreis?

Ausgehend von dem Koalitions­ver­trag rechnen wir mit einigen Gesetzesvorhaben und Verordnungen, bei denen wir uns bemühen, unsere Expertise einbringen zu können.

Unser Ziel ist, dem Anliegen des Datenschutzes am meisten zu helfen, indem regulatorische Vorgaben klar, nachvollziehbar und umsetzbar sind. Dann sind sie auch für Aufsichtsbehörden durchsetzbar und werden auch von allen Seiten akzeptiert. Innerhalb der AWV unterstützen wir den bereits voranschreitenden Prozess der inhaltlichen Verknüpfung der einzelnen Arbeitskreise. Wir leisten unseren Beitrag bei der Überarbeitung der Veröffentlichung der AWV zu Löschpflichten und Aufbewahrungsdauer von Daten und bringen dieser Tage eine überarbeitete Fassung der Broschüre zur DSGVO heraus. Insbesondere durch die technischen Entwicklungen, z. B. beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz, drängt sich eine gesamtheitliche Betrachtung auf, bei der die fachübergreifende Expertise der Mitglieder der AWV eingebracht werden kann.

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Hinweis:


Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat nicht nur den Schutz der natürlichen Person zum Ziel, sondern auch den freien Datenverkehr. Welche Herausforderung – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – daraus resultieren und was diese tun müssen, um den Regelungen in der Praxis gerecht zu werden, beantwortet die aktualisierte Broschüre „Die DSGVO. Hinweise für kleine und mittlere Unternehmen“ des AWV-Arbeitskreises 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit“.

Die Publikation kann kostenfrei als Print- oder Online-Ausgabe (1 MB) bestellt werden.