Lobbyregistergesetz in Kraft getreten

Der Deutsche Bundestag hat im April 2021 das Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung erlassen. Am 1. Januar 2022 ging das „Lobbyregister“, das mehr Transparenz in das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft bringen soll, an den Start.

Das Lobbyregister ermöglicht es, Strukturen der Einflussnahme durch Interessenvertreterinnen und -vertreter auf Prozesse der politischen Willensbildung und Entscheidung nachzuvollziehen. Es zielt darauf ab, diese Prozesse transparenter zu machen. Die Einträge der Interessenvertretungen sind jederzeit öffentlich einsehbar. In den Einträgen müssen eine Vielzahl von Informationen zur Person oder Organisation, über Tätigkeiten und Interessengebiete, Auftraggebende sowie zum personellen und finanziellen Aufwand gemacht werden. So soll dazu beigetragen werden, das Vertrauen der Menschen in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung zu stärken.

Auch die AWV ist im Lobbyregister registriert. Wir verstehen uns selbst als neutrale Plattform und nicht als Lobbyorganisation. Gleichwohl entstehen im Rahmen der Facharbeit auch Stellungnahmen und Positionspapiere. Diese werden in der Regel direkt in der Facharbeit bearbeitet und umgesetzt. Im Einzelfall werden Stellungnahmen aber auch an Stellen in Bundesministerien oberhalb der Referatsebene gerichtet. Diese Stellungnahmen gelten im Sinne des Lobbyregistergesetzes als Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung. Wir gehen davon aus, dass etwa 1 Prozent der Tätigkeiten der AWV unter die Definition des Lobbyregisters fallen. Die Interessenvertretung des Verbandes im Sinne des Lobbyregistergesetzes wird durch das Präsidium und die Geschäftsführung der AWV wahrgenommen. Den Registereintrag der AWV finden Sie hier.

Weitere Informationen zum Lobbyregister werden unter https://www.lobbyregister.bundestag.de bereitgestellt. Auch der Gesetzestext ist online abrufbar (PDF-Datei, 0,3 MB).

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