Mit Wirkung zum 1. Juli 2011 sind die Papierrechnung und die elektronische Rechnung umsatzsteuerlich grundsätzlich gleich zu behandeln. Ziel dieses Leitfadens ist es, einerseits die Vorschriften darzustellen, welche sowohl für die Papierrechnung als auch für die E-Rechnung gelten und andererseits die formatabhängigen Sondervorschriften der E-Rechnung in den Bereichen Übermittlung, Zustimmung zur E-Rechnung, Rechnungsberichtigung und Aufbewahrung genauer zu beleuchten.
Mit dem Praxisleitfaden soll aufgezeigt werden, dass die Einführung der E-Rechnung insbesondere bei KMU’s bei gezielter Nutzung bereits im Unternehmen bestehender Abläufe und verfügbarer Dokumente grundsätzlich ohne großen organisatorischen und finanziellen Zusatzaufwand möglich ist. Außerdem wird dargestellt, dass die gewünschten Innovationen bei der elektronischen Rechnung nicht durch rechtliche Hürden verhindert werden, sondern weitestgehend durch die Anwendung der bereits bekannten rechtlichen Prinzipien erfolgreich umgesetzt werden können.
Der Leitfaden wurde im Forum für elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) vom Arbeitskreis „Recht und EU“ entwickelt.
Der Praxisleitfaden steht hier zum kostenlosen Download zur Verfügung.
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