Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) kommt – der gelbe Schein geht

Die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit (AU) ist ein Massenverfahren: Jährlich werden ca. 77 Mio. Papier-AU-Bescheinigungen von Ärzten ausgestellt und von den Arbeitnehmern bei Krankenkassen und Unternehmen eingereicht. Mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird der allseits bekannte gelbe Schein  die Krankschreibung – durch ein digitales Verfahren zur Übermittlung der Daten abgelöst.

Mit dem 1. Oktober 2021 fällt nun der Startschuss für den ersten wichtigen Schritt zur Umsetzung dieses komplexen Vorhabens. Die Arztpraxen sind verpflichtet, die AU-Daten elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln. Für die Versicherten entfällt damit die bisherige Vorlagepflicht bei den Krankenkassen. Spätestens zum Jahresende muss die technische Umstellung in allen Arztpraxen erfolgt sein. Zur Vorlage der Krankschreibung für den Arbeitgeber erhalten Versicherte zunächst noch weiterhin einen Ausdruck in vereinfachter Form. Ab dem 1. Juli 2022 wird auch dies in einem zweiten Schritt nur noch digital erfolgen, indem die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Informationen zum elektronischen Abruf zur Verfügung stellen. Damit der obligatorische Start zur Mitte des nächsten Jahres funktioniert, wird das Abrufverfahren der Krankenkassen mit den Arbeitgebern ab dem 1. Januar 2022 pilotiert.

Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird schon seit vielen Jahren von verschiedenen Fachgremien der AWV begleitet. Aktuell setzt sich die Projektgruppe 2.18.6 „Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ im AWV-Fachausschuss 2 „Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung“ für eine praxisgerechte Umsetzung des Verfahrens ein, damit dies bei den Beteiligten möglichst reibungslos funktionieren wird. In der Projektgruppe engagieren sich Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen, Krankenkassen (sowie deren jeweiligen Softwarehersteller) und Verbände (u. a. GKV-Spitzenverband, BDA, ZdH und die Bundessteuerberaterkammer).

AWV-Ansprechpartner zum Thema eAU: Volker Will, Fachreferent, will@awv-net.de

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