AWV-Arbeitskreis „Datenschutz” beteiligt sich am Konsultationsverfahren zur Orientierungshilfe für Telemedienanbieter:innen

Als Orientierungs­hilfe zur rechts­sicheren Um­setzung der Rege­lun­gen des Tele­kommuni­ka­tions-Tele­me­dien-Da­ten­schutz-Ge­setz (TTDSG) hat die Kon­fe­renz der un­ab­hängi­gen Da­ten­schutz­behörden des Bundes und der Länder (DSK) am 20. Dezember 2021 eine Ak­tua­li­sierung ihrer im Jahr 2019 heraus­ge­ge­be­nen Orien­tie­rungs­hilfe für Tele­medien­anbieter:innen ver­öffent­licht. Die Neu­fassung der Orien­tierungs­hilfe soll Betreiberinnen und Betreibern von Websites, Apps oder Smarthome-An­wen­dun­gen gezielte Hilfe zur Umsetzung der neuen Vorschriften des TTDSG geben, das seit 01. Dezember 2021 zur Anwendung kommt. Auch für betroffene Bürger:innen bietet die Orientierungshilfe einen besseren Überblick über den rechtlichen Rahmen.

Die Datenschutzexpertinnen und -experten des Arbeitskreises 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit“ haben sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens der DSK einer Stellungnahme zur Orientierungshilfe Telemedien 2021 gewidmet. Das Kon­sul­ta­tions­ver­fahren soll der Überprüfung und ggf. der Weiter­entwicklung der Orien­tierungs­hilfe dienen. Die Stellung­nahme des AK 4.3 will dazu Anregungen sowie praktische Beispiele für die Umsetzung der Orien­tierungs­hilfe beisteuern, um diese präziser, effizienter und um­setzungs­freund­licher zu gestalten. Sie wurde auf der Website der DSK veröffentlicht:

AWV-Stellungnahme zur Orientierungs­hilfe zur rechts­sicheren Um­setzung der Rege­lun­gen des Tele­kommuni­ka­tions-Tele­me­dien-Da­ten­schutz-Ge­setz (TTDSG) vom 15.03.2022

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