Als Orientierungshilfe zur rechtssicheren Umsetzung der Regelungen des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) hat die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) am 20. Dezember 2021 eine Aktualisierung ihrer im Jahr 2019 herausgegebenen Orientierungshilfe für Telemedienanbieter:innen veröffentlicht. Die Neufassung der Orientierungshilfe soll Betreiberinnen und Betreibern von Websites, Apps oder Smarthome-Anwendungen gezielte Hilfe zur Umsetzung der neuen Vorschriften des TTDSG geben, das seit 01. Dezember 2021 zur Anwendung kommt. Auch für betroffene Bürger:innen bietet die Orientierungshilfe einen besseren Überblick über den rechtlichen Rahmen.
Die Datenschutzexpertinnen und -experten des Arbeitskreises 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit“ haben sich im Rahmen eines Konsultationsverfahrens der DSK einer Stellungnahme zur Orientierungshilfe Telemedien 2021 gewidmet. Das Konsultationsverfahren soll der Überprüfung und ggf. der Weiterentwicklung der Orientierungshilfe dienen. Die Stellungnahme des AK 4.3 will dazu Anregungen sowie praktische Beispiele für die Umsetzung der Orientierungshilfe beisteuern, um diese präziser, effizienter und umsetzungsfreundlicher zu gestalten. Sie wurde auf der Website der DSK veröffentlicht: