Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes: AWV reicht Stellungnahme ein

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat einen Entwurf für ein erstes Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) vorgelegt, der darauf abzielt, Vereinbarungen des Koalitionsvertrages und die Ergebnisse einer Evaluierung des BDSG umzusetzen. Die Datenschutzexpertinnen und -experten des AWV-Arbeitskreises 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit“ haben sich an der Verbandsanhörung beteiligt und eine Stellungnahme eingereicht.

Zur Vorbereitung der Stellungnahme hatte zuvor eine Expertengruppe aus dem AK 4.3 unter der Leitung von Rudi Kramer (DATEV eG) die vorgesehenen Änderungen für den 1. und 2. Teil der Regelungen des BDSG geprüft und ausgewählte Punkte des Referentenentwurfs unter die Lupe genommen, etwa die Institutionalisierung der Datenschutzkonferenz. So begrüßt der AWV-Arbeitskreis eine Regelung zur Einrichtung einer Konferenz unabhängiger Datenschutzaufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene. Der Arbeitskreis empfiehlt gleichwohl, dass das BDSG die Einbeziehung bzw. Berücksichtigung bereichsspezifischer Datenschutzaufsichtsbehörden nicht von vornherein ausschließt.

Die AWV-Datenschutzexpertinnen und -experten vertreten vielmehr  die Auffassung, dass die im Gesetzesentwurf enthaltene Regelung allein keine befriedigende Effizienz schaffen kann, solange keine entsprechende organisatorische Infrastruktur vorhanden ist. Dies könnte durch die Verknüpfung mit bereits bestehenden Einheiten, um die gemeinsamen Aufgaben der Länder zu koordinieren, und/oder durch die Schaffung einer neuen Dienststelle mit der entsprechenden Ausstattung erreicht werden.

Die Stellungnahme des Arbeitskreises „Datenschutz und Informationssicherheit“ wurde auf der Website des BMI veröffentlicht:

Stellungnahme der AWV zum Entwurf des Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

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