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Vom Umsetzungsvorschlag zur strukturierten Umsetzung

AWV-Arbeitskreis 1.5 konkretisiert nächste Schritte zur digitalen Beschleunigung von Genehmigungsverfahren und gründet Unterarbeitsgruppen

Adobe Stock / nikcoa

Am 30. Juni 2025 tagte der Arbeitskreis 1.5 „Digitalisierung und Beschleunigung raumbezogener Genehmigungsverfahren“ unter der Leitung von Dr. Christine Brockmann (PD) und Dr. Marco Brunzel (HWR Berlin / Universität Speyer) in den Räumen der PD – Berater der öffentlichen Hand in Berlin.

Die hybride Sitzung stand ganz im Zeichen der Konkretisierung des im Vorjahr veröffentlichten Umsetzungsvorschlags zum Bund-Länder-Pakt vom 6. November 2023.

Analyse von NKR und Destatis: Wertvolle Erkenntnisse aus der Verwaltungspraxis 

Ein inhaltlicher Schwerpunkt war die Vorstellung zentraler Ergebnisse des Projekts „Schneller zur Anlagengenehmigung“ von NKR und Statistischem Bundesamt (Destatis). Die Analyse identifizierte und bewertete über 40 Hemmnisse und ebenso viele Lösungsansätze entlang der gesamten Genehmigungsprozesskette – vom Antragseingang bis zur Bescheiderstellung. Dabei reichten die Befunde von unvollständigen Antragsunterlagen, langen Wartezeiten bei Nachforderungen und gestiegenem Prüfumfang bis hin zu übermäßiger Bürokratie im Rahmen von Öffentlichkeitsbeteiligungen und UVP-Verfahren (steht für Umweltverträglichkeitsprüfung aber auch für „unglaublich viel Papier“).

Die erarbeiteten Lösungsvorschläge umfassen unter anderem: 

  • eine bundesweite Standardisierung von Antragsunterlagen, 

  • verbindliche Vorantragskonferenzen, 

  • Poollösungen, 

  • Schulungsmaßnahmen, 

  • rechtliche Vereinfachungen wie den Verzicht auf Erörterungstermine oder die Anhebung von Schwellenwerten für UVP-Pflichten, 

  • aber auch organisatorische Instrumente wie Textbausteine, Musterdokumente und Checklisten.

Trotz der Detailtiefe war die Beteiligung außergewöhnlich hoch: Über 800 Personen aus 239 von insgesamt 391 Genehmigungsbehörden haben sich eingebracht – ein eindrucksvoller Beleg für das Engagement der Vollzugsebene und deren Bereitschaft zur Mitgestaltung.

Die differenzierten Befunde liefern dem Arbeitskreis wertvolle Anknüpfungspunkte für die weitere Ausgestaltung praxistauglicher Maßnahmen und die Entwicklung sektorspezifischer Zielbilder.

Neuer Arbeitsrahmen: Zielbilder und Plattformarchitekturen im Fokus

Ein weiterer Schwerpunkt der Sitzung lag auf der Abstimmung des weiteren Vorgehens zur angestrebten branchenspezifischen Konkretisierung des im vergangenen Jahr vorgelegten Umsetzungsvorschlags zu den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz vom 6. November 2023.

Vorgestellt und diskutiert wurde ein Vorschlag für einen strukturierten Arbeitsrahmen, mit dem sich branchenspezifische Zielbilder systematisch entwickeln und zugleich Anforderungen an sektorübergreifende Plattformarchitekturen erfassen lassen. Der Ansatz berücksichtigt technische, organisatorische, rechtliche, wirtschaftliche, kompetenzbezogene und politische Gestaltungsdimensionen gleichermaßen und schafft so eine integrierte Grundlage für die weitere fachliche Arbeit im Arbeitskreis.

Startschuss für vier neue Unterarbeitsgruppen

Zur fachlichen Vertiefung und operativen Ausgestaltung wurden vier Unterarbeitsgruppen (UAGs) des Arbeitskreises initiiert:

  • UAG 1: Digitale Infrastruktur / Digitaler Straßenraum (Tiefbau)

  • UAG 2: Digitale Baugenehmigung, BIM und Digitale Stadtentwicklung (Hochbau)

  • UAG 3: Digitale Anlagengenehmigung (Industrie)

  • Querschnitts-UAG: Plattformen und digitale Ökosysteme (technische Infrastruktur)

Die Unterarbeitsgruppen sollen als temporäre, branchenbezogene bzw. sektorspezifische Teams organisiert werden. Ziel ist es, bestehende Lösungen, aktuelle Diskussionsstände sowie bewährte Good Practices systematisch zu identifizieren und daraus übertragbare Lösungsansätze für föderale Umsetzungsstrukturen zu entwickeln.

Diese Struktur soll die Arbeit innerhalb des Arbeitskreises deutlich konkretisieren und zugleich für hochspezialisierte Akteure aus Wirtschaft und Verwaltung noch attraktiver gestalten. In diesem Sinne haben die Mitglieder des Arbeitskreises auch angekündigt, gezielt potenziell passende Unternehmen und Verwaltungen anzusprechen – mit dem Ziel, diese für eine aktive Mitwirkung in den UAGs und damit auch im Netzwerk der AWV zu gewinnen.

Jetzt mitgestalten!

Der Arbeitskreis „Digitalisierung und Beschleunigung raumbezogener Genehmigungsverfahren“ lebt vom Engagement seiner Mitglieder. Wer Expertise, Erfahrungen oder Impulse zur digitalen Beschleunigung raumbezogener Genehmigungsverfahren einbringen möchte, ist herzlich eingeladen, sich im AK 1.5 oder einer der UAGs zu beteiligen. Nehmen Sie gerne Kontakt zu AWV-Fachreferentin Julia Koziel auf.

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