- Personalwirtschaft
Bescheinigungswesen im Fokus
AWV-Arbeitskreis diskutiert aktuelle Entwicklungen in Eschborn
Adobe Stock /Sai
Am 23. und 24. April 2026 traf sich der AWV-Arbeitskreis 2.18 „Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung“ zu einer Sitzung in den Räumen der AWV in Eschborn.
Der Arbeitskreis, der Teil des Fachausschusses 2 „Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im personalwirtschaftlichen Umfeld“ ist, befasst sich insbesondere mit der Harmonisierung von Verdienstbescheinigungen sowie dem elektronischen Austausch von Verdienstbescheinigungen zwischen Arbeitgebern, Behörden und Sozialversicherungsträgern.
Hintergrund ist die Vielzahl gesetzlicher Auskunfts- und Nachweispflichten im Sozial- und Verwaltungsrecht: Arbeitgeber sind in zahlreichen Verfahren verpflichtet, Angaben zu Einkommen und Beschäftigungsverhältnissen bereitzustellen – etwa im Zusammenhang mit Bürgergeld (nunmehr Grundsicherung für Arbeitsuchende), Kinderzuschlag, Elterngeld oder Unterhaltssicherung. Ziel des Arbeitskreises ist es von jeher, die damit verbundenen Nachweisprozesse praxisgerecht, effizient und möglichst einheitlich zu gestalten.

Die Mitglieder des AWV-Arbeitskreises 2.18 setzten ihre Arbeiten zur Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Bescheinigungswesens im Rahmen der Sitzung in Eschborn konsequent fort.
Fachliche Schwerpunkte der Sitzung
Auf der Agenda standen tagesaktuelle Themen, wie die Bezugspunkte des „Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ zum Beitrags- und Melderecht, die eine Vertreterin der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erörterte. Zudem standen aktuelle Entwicklungen bei verschiedenen Bescheinigungsverfahren sowie Möglichkeiten zur weiteren Entlastung von Unternehmen und Verwaltung im Mittelpunkt der Sitzung.
Diskutiert wurden unter anderem:
Aktualisierung bestehender Bescheinigungen
Der Arbeitskreis befasste sich mit dem aktuellen Stand verschiedener standardisierter Bescheinigungen, darunter die Einkommensbescheinigung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Verdienstbescheinigung zur Vorlage bei der Familienkasse für den Kinderzuschlag. Neben fachlichen Einzelfragen wurden notwendige Anpassungen und weitere Entwicklungsperspektiven erörtert.
Digitalisierung und elektronischer Datenaustausch
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf dem Sachstand der elektronischen Entgeltbescheinigungen (EEL) und der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Ein Vertreter des GKV-Spitzenverbandes berichtete über aktuelle Entwicklungen, praktische Erfahrungen und bestehende Herausforderungen in den Verfahren.
Bürokratieabbau und quantitative Belastungen
Im Arbeitskreis wurden verschiedene Ideen zur weiteren Entlastung von Arbeitgebern diskutiert. Dabei ging es insbesondere darum, bürokratische Belastungen in den Meldeverfahren der sozialen Sicherung zu reduzieren und die Verfahren effizienter sowie kostengünstiger zu gestalten. Die priorisierten Vorschläge sollen anschließend mit konkreten Daten zur quantitativen Belastung unterlegt werden, die im Umlaufverfahren erhoben werden.
Austausch zu weiteren Verfahren und Projekten
Berichte gab es zudem zu aktuellen Entwicklungen im BEA-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit sowie zum rvBEA-Verfahren und den damit verbundenen Arbeiten des Arbeitskreises „Arbeitgeberkommunikation“ der Deutschen Rentenversicherung Bund. Weitere Themen betrafen die Aktualisierung der Kommentierung zur Entgeltbescheinigungsverordnung, der Stand der in einigen Bundesländern erhobenen Ausbildungsabgabe sowie weitere gesetzgeberische Entwicklungen.
Datenaustausch mit der amtlichen Statistik
Vertreterinnen und Vertreter des Statistischen Bundesamtes und des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt stellten Entwicklungen beim Datenaustausch mit der amtlichen Statistik vor und hinterfragten Probleme in den Verfahren.
Lohnsteuerliche Entwicklungen
Ein weiterer Tagesordnungspunkt widmete sich der beschlossenen Erweiterung der Digitalen Lohnschnittstelle (DLS), die ab dem 1. Januar 2027 greifen wird, sowie dem Entwurf eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen, das den Begriff der Betriebsstätte thematisiert. Die Teilnehmenden tauschten sich über praktische Auswirkungen und offene Fragen aus.
Bedeutung des fachlichen Austauschs
Die Sitzung verdeutlichte erneut die hohe Bedeutung des kontinuierlichen Austauschs zwischen Unternehmen, Verbänden, Verwaltung und weiteren Verfahrensbeteiligten. Gerade im Bescheinigungswesen können Standardisierung und Digitalisierung nach wie vor wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass neue gesetzliche Anforderungen und technische Verfahren weiterhin einen engen fachlichen Dialog erfordern.
Fazit und Ausblick
Die Themen Digitalisierung, Verfahrensvereinfachung und elektronische Kommunikation zwischen Arbeitgebern und Verwaltung werden den Arbeitskreis „Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung” auch künftig intensiv beschäftigen. Große Hoffnungen liegen dabei auf den „Empfehlungen der Kommission zur Sozialstaatsreform“ zur Neusystematisierung von Sozialleistungen und zur Schaffung eines modularen Einkommensbegriffs. Hier bestand Einigkeit, dass die Umsetzung dieses Vorhabens vom Arbeitskreis begleitet und damit aus Sicht der Praxis qualitätsgesichert werden soll.
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