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Datenübermittlung im Fokus

AWV-Arbeitskreis „Prozesskette Lohnsteuer“ tagt in Berlin

Am 30. September 2025 fand die Sitzung des Arbeitskreises 2.3 „Prozesskette Lohnsteuer“ in den Räumlichkeiten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) in Berlin statt. Die Arbeitskreisleitung - Roland Burau (Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW) und Barbara Meuschke (OTIS Holding GmbH) - begrüßte die Teilnehmenden und Referierenden, und eröffnete die Veranstaltung mit einer Einführung in die zentralen Themen des Tages

Breite Beteiligung und klare Schwerpunktsetzung

Die Sitzung war sehr gut besucht: Vertreterinnen und Vertreter aus der Finanzverwaltung, der Wirtschaft, dem Versicherungswesen sowie der Softwareindustrie nahmen teil. Diese vielfältige Beteiligung unterstreicht die große Bedeutung und Aktualität der behandelten Themen rund um die digitale Lohnsteuerprozesskette wider.

Im Mittelpunkt der Diskussionen stand die Datenübermittlung zwischen den privaten Kranken- und Pflegeversicherungen (KV/PV), Finanzverwaltung sowie den Arbeitgebern. Dieses komplexe Schnittstellenthema betraf zahlreiche Beteiligte und wurde daher besonders intensiv diskutiert.

Fachexperten aus Verwaltung und Versicherungswirtschaft

Für die fachliche Einordnung war Kai Sander (Bundeszentralamt für Steuern) zu Gast, der die inhaltlichen Anforderungen aus Sicht der Steuerverwaltung darstellte. Dr. Uwe Lehrich (Vorstand des Verbandes der privaten Kranken- und Pflegeversicherung) erläuterte die Perspektive der Versicherungsträger. Ergänzend stellte Roland Burau die technischen Komponenten des Verfahrens vor und betonte die Bedeutung einer engen Abstimmung zwischen den Systemverantwortlichen und den operativen Einheiten, um eine reibungslose Datenübertragung zu gewährleisten.

Interdisziplinärer Austausch als Mehrwert

Im Anschluss an die Vorträge nutzten die Teilnehmenden die Gelegenheit zum Austausch. Es entstand eine lebendige und konstruktive Diskussion, in der auch durch die Arbeitgeber gezielte Fragen gestellt und eigene Erfahrungen eingebracht wurden. Der interdisziplinäre Dialog im Arbeitskreis – mit Beteiligten aus Verwaltung, Versicherungswirtschaft, Arbeitgeberseite und Softwareentwicklung – trägt maßgeblich zur Weiterentwicklung der digitalen Prozesskette bei.

Gesetzesänderungen und digitale Impulse

Ein weiterer Höhepunkt der Sitzung war der Beitrag von Ministerialrat Matthias Hensel (Bundesministerium der Finanzen). Er berichtete über aktuelle Gesetzesänderungen im Bereich der Lohnsteuer sowie über geplante Vorhaben. Beate Becker (Rechenzentrum der Finanzverwaltung NRW) setzte einen weiteren fachlichen Akzent. Sie informierte die Teilnehmenden umfassend über die Neuerungen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerbescheinigung, insbesondere im Hinblick auf das elektronische Verfahren ElsterLohn1. Nadja Riedel (Unternehmerportal Mannheim) präsentierte Ergebnisse des AWV-Workshops „Digitaltaugliche Gesetzgebung“ und zeigte anhand eines konkreten Beispiels – etwa dem Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) und die Umsetzung im digitalen Austauschverfahren DaBPV – wie moderne Gesetzgebung digitaltauglich gestaltet werden könnte.

Dialog als Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit

Die Sitzung verdeutlichte eindrucksvoll, wie wichtig der kontinuierliche Austausch aller beteiligten Akteuren für die Weiterentwicklung der digitalen Lohnsteuerprozesse ist. Nur durch gemeinsame Anstrengungen und den offenen Erfahrungsaustausch lassen sich komplexe Verfahren nachhaltig und zukunftsfähig gestalten. Der Arbeitskreis 2.3 bleibt damit ein zentraler Impulsgeber für die Weiterentwicklung der digitalen Lohnsteuerprozesse.

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