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Neue ZUGFeRD-Version 2.4 veröffentlicht

Unterpositionen ab sofort umsatzsteuerkonform nutzbar

Adobe Stock / Kentaro Hayashi

Eschborn | Paris, 04.12.2025. Mit dem Anspruch, ein E-Rechnungsformat bereitzustellen, das sich an veränderte geschäftliche Anforderungen anpasst, haben die ehrenamtlich aktiven Expertinnen und Experten des Forums elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) gemeinsam mit dem französischen Partner, dem Forum für elektronische Rechnungsstellung und elektronische Beschaffung im öffentlichen Sektor (FNFE-MPE), das hybride E-Rechnungsformat ZUGFeRD/Factur-X aktualisiert.

Die aktualisierte Version ist mit der europäischen Norm EN 16931 konform und wurde unter anderem dahingehend erweitert, dass nun auch Unterpositionen integriert werden können. Zudem wurden Anpassungen an der Spezifikation vorgenommen. Diese betreffen sowohl die Beschreibung der Formatänderungen als auch steuerliche Aspekte, die das Bundesministerium der Finanzen in seiner aktuellen Stellungnahme vom 15. Oktober adressiert hat.

Die neue Version basiert auf UN/CEFACT CII D22B und ist vollständig rückwärtskompatibel zu D16B. Alle fünf Profile verfügen über eigene XSD- und Schematron-Validierungsartefakte, die entsprechend EN 16931 aktualisiert werden. Die neue Version tritt am 15. Januar 2026 in Kraft.

Was ist ZUGFeRD/Factur-X?

Der Standard ZUGFeRD/Factur-X ist ein hybrides elektronisches Rechnungsformat, das aus zwei Komponenten besteht: einem PDF-Dokument und einer eingebetteten XML-Datei. Die XML-Datei enthält strukturierte Rechnungsdaten und ermöglicht die automatisierte Verarbeitung. Das PDF bildet den visuellen Teil der Rechnung ab, ist damit für Menschen lesbar und macht so das E-Rechnungsformat ZUGFeRD/Factur-X besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt. 

Mit Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes ist die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung zwischen Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 beschlossen worden. Im Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 2. Oktober 2023 ist festgehalten, dass ZUGFeRD ein offiziell zugelassenes E-Rechnungsformat ist. Dies ist zuletzt im jüngsten Schreiben des BMF vom 15. Oktober 2025 konkretisiert worden. Allein der strukturierte XML-Teil einer ZUGFeRD-Rechnung berechtigt zum Vorsteuerabzug. 

Das Format bietet unterschiedliche Profile, die die jeweiligen Datenanforderungen von Rechnungssteller und Rechnungsempfänger flexibel abdecken. Technisch sind ZUGFeRD und Factur-X identisch. Beide Formate unterstützen die Nutzung von Referenzprofilen – beispielsweise EN16931 für Deutschland oder EXTENDED-CTC-FR für Frankreich, ein Subset des EXTENDED-Profils. In Deutschland ermöglicht die Option, die CIUS XRechnung als Referenzprofil einzubinden, die Erstellung von E-Rechnungen für B2B- und B2G-Prozesse innerhalb eines einzigen durchgängigen Workflows. 

Kostenfreier Download von ZUGFeRD 2.4

Pressemitteilungen zum Download

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