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Bestehende Instrumente im Verrechnungspreisrecht konsequent nutzen statt neue Berichtspflichten schaffen

Stellungnahme des AWV-Arbeitskreises „Verrechnungspreise“ zu den Bemerkungen 2025 des BRH

Adobe Stock / Dilok

Der AWV-Arbeitskreis Verrechnungspreise der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e. V. hat eine umfassende Stellungnahme zu den „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Nr. 21)“ des Bundesrechnungshofes (BRH) vorgelegt. Im Mittelpunkt steht die Empfehlung des BRH, das Country-by-Country Reporting (CbCR) um eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage disaggregierter Konzerneinheitsdaten zu erweitern.

In seiner Stellungnahme setzt sich der Arbeitskreis „Verrechnungspreise” anhand von sechs zentralen Thesen des Bundesrechnungshofes detailliert mit den vorgeschlagenen Maßnahmen auseinander. Das Fazit: Die bestehenden Instrumente der Verrechnungspreisdokumentation – insbesondere Country-by-Country Reporting, Master File, Local File und Transaktionsmatrix – bilden bereits heute ein aufeinander abgestimmtes System zur Risikoanalyse und Sachverhaltsaufklärung. Eine zusätzliche Berichtspflicht würde nach Auffassung des Arbeitskreises erhebliche bürokratische Belastungen verursachen, ohne einen nachgewiesenen Mehrwert für die steuerliche Risikobewertung zu schaffen. 

Die Stellungnahme verweist zudem auf internationale OECD-Standards sowie den bestehenden Rechtsrahmen und kommt zu dem Ergebnis, dass die vom Bundesrechnungshof angenommene Regelungslücke nicht besteht. Statt neuer Meldepflichten empfiehlt der Arbeitskreis, die bereits vorhandenen Instrumente konsequent und risikoorientiert einzusetzen sowie bestehende Vollzugsmöglichkeiten besser auszuschöpfen. 

Darüber hinaus unterbreitet der Arbeitskreis konkrete Handlungsempfehlungen. Dazu zählen unter anderem eine stärkere risikoorientierte Nutzung der Transaktionsmatrix, die internationale Harmonisierung transaktionsbezogener Berichtspflichten, der Ausbau risikobasierter Prüfungsansätze auf Grundlage von Steuerkontrollsystemen sowie die Stärkung internationaler Streitbeilegungsverfahren im Verrechnungspreisbereich. 

Mit der Stellungnahme möchte der AWV-Arbeitskreis die fachliche Diskussion über eine wirksame und zugleich verhältnismäßige Weiterentwicklung der steuerlichen Risikoanalyse unterstützen. Ziel ist es, eine Balance zwischen einer effektiven Steueraufsicht und dem Abbau unnötiger Bürokratie zu fördern. 

Die vollständige Stellungnahme steht → hier zum Download bereit.

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