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Praxischecks – Hoffnungsträger für den Bürokratieabbau?

vonRebaz Ahmad und Jan Tiessen | Prognos AG, Berlin

Adobe Stock / Looker Studio

Seit 2023 gewinnt der Praxischeck als Instrument des Bürokratieabbaus zunehmend an Bedeutung. Doch was steckt wirklich dahinter? Rebaz Ahmad und Jan Tiessen (Prognos AG) analysieren auf Basis eines Gutachtens für den Nationalen Normenkontrollrat, wie Praxischecks typischerweise ablaufen, welchen Beitrag sie zur besseren Rechtsetzung leisten können – und wo ihre Grenzen liegen. Denn eines wird im Beitrag deutlich: Praxischecks bauen selbst noch keine Bürokratie ab, sie zeigen nur, wo konkret angesetzt werden muss.

Seit 2023 hat sich der Praxischeck zu einem zunehmend wichtigen Instrument des Bürokratieabbaus in Deutschland entwickelt. In Politik und Verwaltung gilt er vielfach als Hoffnungsträger für eine praxistauglichere und bürokratiearme Rechtsetzung. Doch was genau verbirgt sich hinter einem Praxischeck? Welche Potenziale bietet das Instrument, und wo liegen seine Grenzen? Was kann es tatsächlich leisten – und was nicht?

Diesen Fragen widmet sich der vorliegende Beitrag. Er stützt sich auf Arbeiten und Erkenntnisse aus dem Gutachten „Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierungen und Praxischecks“, das von der Prognos AG im Auftrag des Nationalen Normenkontrollrats (NKR) erstellt wurde. Das Gutachten analysiert die aktuelle Ausgestaltung sowie die bisherigen Erfahrungen mit Gesetzesevaluierungen und Praxischecks und zeigt auf, welchen Beitrag beide Instrumente zur Weiterentwicklung einer besseren Rechtsetzung leisten können.1

Was sind Praxischecks und wo kommen sie her?


Praxischecks sind ein vergleichsweise neues Instrument der besseren Rechtsetzung. Sie gehen auf den im Koalitionsvertrag der Bundesregierung von 2021 formulierten Auftrag zurück, „ein systematisches Verfahren zur Überprüfung des bürokratischen Aufwands von Gesetzen und Regelungen zu entwickeln, das eine regelmäßige Einbeziehung der Stakeholder vorsieht“2.

Dem Instrument liegt die Annahme zugrunde, dass diejenigen, die Regelungen unmittelbar anwenden, von ihnen betroffen sind oder sie vollziehen müssen, besonders wertvolle Hinweise auf praktische Schwierigkeiten und bürokratische Belastungen geben können. Praxischecks sind damit Ausdruck eines Perspektivwechsels hin zu einer stärker nutzerzentrierten Betrachtung von Regulierung.

Auch die aktuelle Bundesregierung misst dem Instrument eine hohe Bedeutung bei. Die Ressorts wurden im Koalitionsvertrag zur Durchführung mehrerer Praxischecks pro Jahr verpflichtet. Darüber hinaus sind Praxischecks Bestandteil der 2025 beschlossenen Modernisierungsagenda des Bundes3 und gehören zu den Instrumenten der Staats- und Verwaltungsmodernisierung in der 21. Legislaturperiode.

Das erklärte Ziel von Praxischecks besteht darin, „Gesetze und Verordnungen verstärkt auf ihre Praxistauglichkeit zu überprüfen. […] Damit unterziehen wir unterschiedliche Lebenslagen und Regelungsbereiche gemeinsam mit Praktikerinnen und Praktikern einem Reality Check.“4

Praxischecks können sowohl für bestehende Rechtslagen (ex-post) als auch für geplante Regelungen (ex-ante) durchgeführt werden. Bei beiden Varianten ist das Ziel, bürokratische Hemmnisse zu identifizieren und staatliche Regelungen praxistauglicher, verständlicher und einfacher auszugestalten.

Ex-post: Bestehende Regelungen auf dem Prüfstand


Im Mittelpunkt eines ex-post-Praxischecks stehen in der Regel nicht einzelne Gesetze oder Paragrafen. Untersucht wird vielmehr das Zusammenspiel verschiedener Regelungen, die eine bestimmte Lebenslage oder einen konkreten Anwendungsfall prägen. Beispiele hierfür sind der Einbau von Wärmepumpen, die Gründung einer GmbH, die Errichtung von Onshore-Windkraftanlagen oder die Genehmigung von Schwerlasttransporten.

Gemeinsam ist diesen Fällen, dass sie reale Verwaltungs- und Vollzugsprozesse aus der Perspektive der Betroffenen betrachten. Praktikerinnen und Praktiker berichten dabei von bürokratischen Hürden, ineffizienten Verfahrensabläufen oder unnötigen Belastungen. Auf dieser Grundlage können Hemmnisse identifiziert und konkrete Ansatzpunkte für Vereinfachungen entwickelt werden.

Neben dem Begriff der Lebenslage wird häufig auch von Use Cases gesprochen. Der Fokus liegt dabei auf der exemplarischen Untersuchung konkreter Praxisfälle. Ziel ist es, die tatsächlichen Auswirkungen von Regelungen sichtbar zu machen und Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

Ex-ante: Praxiswissen frühzeitig einbeziehen


Während ex-post-Praxischecks bestehende Regelungen untersuchen, setzen ex-ante-Praxischecks bereits im Gesetzgebungsprozess an. Ziel ist es, Praxiswissen frühzeitig einzubeziehen, um bürokratische Belastungen möglichst bereits vor Inkrafttreten neuer Regelungen zu erkennen und zu vermeiden. Auf diese Weise sollen Gesetze und Verordnungen von Beginn an verständlicher, vollzugstauglicher und anwenderfreundlicher ausgestaltet werden.

Praxischecks können damit als Instrument verstanden werden, das den klassischen Policy-Zyklus um eine systematische Rückkopplung mit den Erfahrungen und Anforderungen der Praxis ergänzt.

Merkmale eines Praxischecks


Um die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten von Praxischecks besser zu verstehen, wurden im Rahmen des für den NKR erstellten Gutachtens bereits durchgeführte Praxischecks ausgewertet, die einschlägige Literatur analysiert sowie Gespräche mit Expertinnen und Experten geführt. Die Untersuchung zeigt, dass Praxischecks ein schlankes Instrument der besseren Rechtsetzung sind. Im Vergleich zu Gesetzesevaluierungen können sie in kurzer Zeit durchgeführt werden, sind flexibel einsetzbar und erfordern deutlich geringere personelle und finanzielle Ressourcen (s. Abb. 1).

Abb. 1: Merkmale von Praxischecks

Ablauf eines Praxischecks


Trotz unterschiedlicher Themen und Ausgestaltungen weisen die untersuchten Praxischecks einen weitgehend ähnlichen Ablauf auf. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre lässt sich ein idealtypisches Vorgehen ableiten, das aus fünf zentralen Schritten besteht (ausführlich in Abb. 2):

  • Auswahl des Untersuchungsgegenstands
  • Kooperationspartner und Unterstützung gewinnen
  • Moderierter Workshop
  • Handhabbare Ergebnispapiere
  • Weiterbearbeitung der Ergebnisse

Abb. 2: Idealtypischer Ablauf eines Praxischecks

Welche Hoffnungen werden in Praxischecks gesetzt?


Verfolgt man die aktuelle Debatte in Politik, Verwaltung und der Fachöffentlichkeit, werden Praxischecks häufig als Hoffnungsträger für einen schnellen und pragmatischen Bürokratieabbau betrachtet. Kaum ein anderes Instru­ment der besseren Rechtsetzung hat in den vergangenen Jahren eine vergleichbare Aufmerksamkeit erfahren.

Die hohen Erwartungen an Praxischecks lassen sich vor allem auf vier Faktoren zurückführen.

1. Sachorientierung

Praxischecks gelten als sachorientiertes Instrument. Im Mittelpunkt stehen konkrete Probleme der Rechtsanwendung und des Verwaltungsvollzugs, nicht grundsätzliche politische Zielkonflikte.

2. Einbindung von Erfahrungswissen

Praxischecks bringen Erfahrungswissen unmittelbar in den Rechtsetzungsprozess ein. Durch die Einbindung von Unternehmen, Praktikerinnen und Praktikern sowie der Vollzugsebene werden konkrete Probleme bei der Anwendung bestehender oder geplanter Regelungen sichtbar. Dabei wird in der Regel nicht das Ob oder Warum einer Regelung diskutiert, sondern deren praktische Ausgestaltung. Ziel ist es, die Regelungsziele möglichst schlank und bürokratiearm zu erreichen.

3. Agilität

Praxischecks zeichnen sich durch ihre Agilität aus. Im Vergleich zu umfassenden Gesetzesevaluierungen können sie mit geringerem Ressourcenaufwand durchgeführt werden und innerhalb kurzer Zeit konkrete Verbesserungsvorschläge hervorbringen.

4. Konkrete Ergebnisse und Lernerfahrungen

Erste Praxischecks haben bereits gezeigt, dass sich bürokratische Hemmnisse identifizieren und konkrete Vereinfachungsmaßnahmen ableiten lassen. Darüber hinaus machen sie anhand konkreter Lebenslagen Zielkonflikte zwischen unterschiedlichen Regelungen, beispielsweise zwischen Arbeitsschutz- und Hygienevorgaben, sichtbar.

Diese frühen Erfolge haben dazu beigetragen, das Vertrauen in das Instrument zu stärken.

Potenziale und Grenzen von Praxischecks


Gleichzeitig sollte der Praxischeck nicht als Allheilmittel verstanden werden. Er ist lediglich ein Baustein einer umfassenderen Staats- und Verwaltungsmodernisierung und kann andere Reforminstrumente nicht ersetzen.

Seine Stärke liegt in der Verbesserung der Umsetzbarkeit und Effizienz von Regelungen. Praxischecks können aufzeigen, an welchen Stellen Verfahren unnötig kompliziert, langwierig oder widersprüchlich ausgestaltet sind. Sie beantworten jedoch nicht die Frage, ob eine Regelung insgesamt sinnvoll ist oder ihre politischen Ziele erreicht. Praxischecks messen keine Wirkungen von Gesetzen, sondern analysieren deren praktische Anwendung und Umsetzbarkeit.

Auch schlechte Gesetze werden durch einen Praxischeck nicht automatisch zu guten Gesetzen. Ist die zugrunde liegende Regelung ungeeignet, kann eine Optimierung der Umsetzung zwar Belastungen reduzieren, die eigentlichen Ursachen des Problems aber nicht beseitigen. Praxischecks können daher Bürokratie abbauen, ersetzen jedoch keine politische Entscheidung über die Notwendigkeit oder Ausgestaltung einer Regulierung.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wirkung


Damit Praxischecks zu konkreten Entlastungen beitragen können, müssen bestimmte Rahmenbedingungen für ihre Durchführung und Nachverfolgung erfüllt sein.

1. Verankerung in den Ressorts

Viele Ressorts sammeln derzeit noch Erfahrungen mit Praxischecks. Teilweise werden sie noch als zusätzliche Aufgabe und nicht als selbstverständlicher Bestandteil guter Rechtsetzung wahrgenommen.

2. Passendes Timing

Die größte Wirkung entfalten Praxischecks, wenn sie an aktuelle politische Prioritäten anknüpfen und eine zeitnahe Weiterverarbeitung der Ergebnisse in Reformprozessen möglich ist. Erfahrungen zeigen, dass politisch relevante Themen eine höhere Umsetzungswahrscheinlichkeit besitzen.

3. Verbindliche Einbindung der Praxis

Die Beteiligung von Unternehmen, Praktikerinnen und Praktikern sowie der Vollzugsebene darf keine Einbahnstraße sein. Wer Zeit und Erfahrungswissen einbringt, erwartet nachvollziehbare Konsequenzen. Bleiben Ergebnisse folgenlos, kann die Bereitschaft zur Mitwirkung an künftigen Praxischecks sinken.

4. Systematisches Follow-up und politisches Commitment

Ein Praxischeck endet weder mit dem Workshop noch mit der Veröffentlichung eines Ergebnispapiers. Der eigentliche Bürokratieabbau beginnt erst mit der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen. Die verbindliche Weiterverfolgung der Ergebnisse zählt derzeit zu den größten Herausforderungen.

Insgesamt können Praxischecks daher einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau leisten.

Ihre Wirksamkeit hängt jedoch weniger von der Methodik selbst als von der Frage ab, ob die gewonnenen Erkenntnisse tatsächlich in politische Entscheidungen, organisatorische Veränderungen und rechtliche Anpassungen übersetzt werden. Sie sind damit keine Wunderwaffe für den Bürokratieabbau, sondern ein wichtiger Baustein einer praxisnäheren Rechtsetzung.

Fazit


Derzeit werden hohe Erwartungen an Praxischecks als Instrument des Bürokratieabbaus geknüpft. Das Interesse an dem Instrument beschränkt sich inzwischen nicht mehr auf die Bundesebene, sondern wächst auch auf europäischer Ebene. Praxischecks ermöglichen einen direkten Blick auf die praktische Anwendung von Regelungen, bringen das Erfahrungswissen von Regelungsadressaten und Vollzugsbehörden in den Rechtsetzungsprozess ein und liefern vergleichsweise schnell konkrete Verbesserungsvorschläge. Gerade in einer Zeit, in der die Handlungs- und Reformfähigkeit des Staates verstärkt hinterfragt wird, macht sie diese Kombination aus Praxisnähe, Agilität und Lösungsorientierung zu einem besonders attraktiven Instrument.

Gleichzeitig macht die Analyse deutlich, dass Praxischecks kein Selbstläufer sind. Ihr Beitrag zum Bürokratieabbau hängt weniger von der Durchführung einzelner Workshops ab als von der Frage, ob die Ergebnisse tatsächlich aufgegriffen und umgesetzt werden. Der Praxischeck selbst baut noch keine Bürokratie ab. Er identifiziert Hemmnisse und Handlungsmöglichkeiten. Die eigentliche Entlastungswirkung entsteht erst dann, wenn daraus organisatorische, administrative oder rechtliche Veränderungen folgen.

Zentrale Erkenntnisse des Gutachtens


Die Wirksamkeit von Praxischecks hängt maßgeblich davon ab, ob und wie ihre Ergebnisse politisch weiterverarbeitet und genutzt werden. Ein zentraler Erfolgsfaktor sind klare Verwendungspfade, also ein konkreter Plan, wie die Empfehlungen in politische Entscheidungsprozesse eingespeist, weiterverfolgt und schließlich in die Praxis überführt werden sollen. Diese Verwendungspfade sollten bereits vor Beginn eines Praxischecks festgelegt werden.

Diese Empfehlung gewinnt insbesondere vor dem Hintergrund des derzeitigen Ausbaus des Instruments an Bedeutung. Mit der zunehmenden Verbreitung von Praxischecks in den Ressorts sollte der Fokus nicht allein auf ihrer Durchführung liegen.

Entscheidend ist vielmehr, dass die erarbeiteten Ergebnisse tatsächlich aufgegriffen, weiterbearbeitet und umgesetzt werden. Nur wenn die spätere Nutzung der Ergebnisse von Anfang an mitgedacht wird, können Praxischecks ihr Potenzial als Instrument für Bürokratieabbau und praxisnahe Rechtsetzung entfalten.

Empfehlung aus dem Gutachten

 

Ex-post Praxischecks weiter fundieren und ausrollen

  • Durchführung der Praxischecks im klaren Auftrag der Hausleitung mit dem entsprechenden Commitment zur Umsetzung der Ergebnisse, keine Durchführung als administrative Pflichtaufgabe. Ziel ist die Verankerung in der politischen Planung des Ressorts, um die Bereitschaft zur Umsetzung der Ergebnisse zu erhöhen.
  • Weiterhin klare Fokussierung der aktiv Teilnehmenden auf Vollzugsbehörden und Regelungsadressaten mit praktischer Erfahrung des jeweiligen Regelungsbereichs in angemessenen Gruppengrößen.
  • Erstellung eines für alle Ressorts nutzbaren Methodenbaukasten bzw. einer Checkliste auf Basis der methodischen Kernprinzipien des Praxischecks (Nutzerorientierung, Prozessperspektive, Dialogorientierung, Einbindung von Praktikern, Entpolitisierung), eine Vereinheitlichung erscheint hingegen nicht notwendig.
  • Weiterentwicklung und Vereinheitlichung der Ergebnisdokumentation auf Basis der bisherigen Erfahrungen mit klarer Listung und Bewertung der identifizierten Handlungsbedarfe.
  • Sicherstellung des Follow-ups der Ergebnisse, auch ressort- und ebenenübergreifend, durch ein geeignetes Monitoring.

Methodische Anpassungen bei ex-ante Einsatz von Praxischecks

Der in der laufenden Legislatur vorgesehene vermehrte ex-ante Einsatz von Praxischecks bietet die Chance, bürokratische Belastungen vor der Entstehung zu begrenzen. Anders als im ex-post Praxischeck kann die Bewertung der Praktikerinnen und Praktiker im ex-ante Check nur auf Basis von Annahmen und hypothetischen Handlungskonstellationen erfolgen. Eigene, spezifische Erfahrungen mit der (zukünftigen) Regulierung stehen nicht zur Verfügung. Damit steigt die Gefahr, dass Rückmeldungen stärker von der Haltung zur zukünftigen Regulierung beeinflusst werden, zudem lassen sich die Ergebnisse weniger leicht plausibilisieren. Besonders sicherzustellen ist auch der Fokus auf den Vollzug und die bürokratische Belastung. Die Zusammensetzung von Praxischecks erlaubt typischerweise keine Fundierung der (gesamtgesellschaftlichen) Wirkung eines Regelungsvorhabens. Daraus ergeben sich Anforderungen, die in einer methodischen Handreichung für die Durchführung verankert werden sollten:

  • Vertiefte inhaltliche Vorbereitung und Erläuterung der geplanten Rechtsnorm durch die das Regelungsvorhaben begleitenden Legistinnen und Legisten, um die zukünftige Regelung in ihren Auswirkungen auf die bürokratische Belastung erlebbar zu machen.
  • Verstärkte Plausibilisierung der Rückmeldungen und Fokussierung auf Aussagen zur bürokratischen Belastung durch die neue Regelung, nicht die Wirkung.
  • Abgrenzung zur klassischen Verbändebeteiligung als der politischen Abstimmungsphase im Gesetzgebungsprozess.

     


1 Nationaler Normenkontrollrat (Hg.): Wirksam und praxisnah regieren durch Evaluierung und Praxischecks, 04.03.2026, online: bit.ly/4yQxw0p [03.08.2026].
2 Koalitionsvertrag 2021: Mehr Fortschritt wagen. Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit, Koalitionsvertrag 2021–2025 zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90 / Die Grünen und den Freien Demokraten (FDP), 03.12.2021, S. 26, online: bit.ly/4pY7N26 [03.08.2026].
3 Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Hg.): Modernisierungsagenda – für Staat und Verwaltung (Bund). Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland, Oktober 2025, online: bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/Modernisierungsagenda_barrierefrei.pdf [10.08.2026].
4 Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (Hg.): Ex-ante Praxischeck zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G), 18.06.2024, S. 1, online: bit.ly/4w8qOQx [03.08.2026].

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