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Websites rechtskonform gestalten

Die Bedeutung von ePrivacy und Datenschutz in der Praxis
Websites rechtskonform gestalten

Bei der Gestaltung von Websites sind Anforderungen unterschiedlicher rechtlicher Grundlagen zu beachten, etwa aus der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Darin wird der Datenschutz bezogen auf die Nutzung von Telekommunikationsdiensten und andere digitale Dienste geregelt, zum Beispiel, wenn bei dem Besuch einer Website Informationen ausgelesen oder auf Geräten gespeichert werden.

Welche Regelung Website-Betreiber in welchem Fall beachten müssen, wird in der Publikation des AWV-Arbeitskreise 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit“ erläutert. Neben den datenschutzrechtlichen Anforderungen bei der Gestaltung einer Website liegen die Anforderungen an den Schutz von Endgeräten (ePrivacy-Richtlinie) im Fokus der Publikation. Es wird erklärt, was mit den personenbezogenen Daten der Website-Nutzenden gemacht werden und unter welchen Voraussetzungen auf deren Endgeräte zugegriffen werden darf.

Neuauflage 2025

Seit der ersten Auflage dieser Handreichung im Jahr 2024 hat der nationale Gesetzgeber im Bestreben, den europäischen Binnenmarkt zu harmonisieren, Begriffe ersetzt und das Gesetz in „Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG)“ umbenannt. Diese Neuauflage entstand vor allem mit dem Ziel, die Ausführungen an die aktuell geltenden gesetzlichen Begriffsbestimmungen sowie an die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung anzupassen.

Praxistaugliche Hinweise für Unternehmen

Mit der 29 Seiten umfassenden Publikation erhalten Datenschutzbeauftragte, Geschäftsführer, Betriebsleiter und interessierte Mitarbeitende von kleinen und Kleinstunternehmen, die entscheidenden Informationen über eine rechtssichere Gestaltung von Webseiten gebündelt und übersichtlich aufbereitet.

 

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