Publikationen
Modernisierung der Zuwendungspraxis für den Dritten Sektor
Zuwendungspraxis am Ehrenamt Jahr für Jahr werden vom Bund rund 30 Milliarden Euro in Form von Zuwendungen bereitstellt. Die Zuwendungen der Länder erreichen eine ähnliche Größenordnung. Für alle diese Zuwendungen gelten Verwaltungsvorschriften. „Bisher ist es üblich, die Zuwendungspraxis durch ein [...] und durch ein Übermaß an Bürokratie gekennzeichnet“ seien. Dies fange bei der Beantragung einer Zuwendung an, gelte für den Abruf der Fördermittel und reiche bis hin zur Abrechnung und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung. Die Ausgestaltung der Verwaltungsvorschriften diene zwar der Transparenz
https://www.awv-net.de/publikationen-produkte/publikationen/detailseite/modernisierung-der-zuwendungspraxis-fuer-den-dritten-sektor
Erleichterungen bei der Auszahlung/Verwendung der Mittel
Nichtanrechnung von Spenden
zuständige Ministerium kann für einzelne Förderbereiche bestimmen, dass sie für die Bemessung der Zuwendung außer Betracht bleiben. Sachsen Gültigkeit Sachsen Regelung Zweckgebundene Dabei dürfen zweckgebundene Spenden und ähnliche Mittel Dritte zur Deckung des Eigenanteils verwendet werden. Sachsen-Anhalt [...] Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung kann zugelassen werden, zweckgebundene, nicht aus Zuwendungen der öffentlichen Hand finanzierte Spenden, ausschließlich dem Eigenanteil des Zuwendungsempfängers zuzurechnen. Hinweis: Die AWV-Projektgruppe 1.6.4. "Zuwendungspraxis" hat die auf dieser Website
https://www.awv-net.de/themen-schwerpunkte/zuwendungspraxis/nichtanrechnung-von-spenden
Vorzeitiger Maßnahmebeginn
Meldungen
Stärkung der Demokratie durch Abbau unnötiger Bürokratie: AWV-Interview mit Manfred Pentz
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Wir wollen 'Influencer der Digitalisierung' sein