Leiter: Rudolf Schmitz, Archiv der sozialen Demokratie der FES, Bonn
Im Arbeitskreis vertreten sind die Stiftungen der Parteien und Vertreter interessierter Unternehmen sowie die Deutsche Nationalbibliothek. Es geht im Kern darum ,Internet-Veröffentlichungen (Websites) wie „Dokumente“ für die Nachwelt zu erhalten. Daran knüpfen sich eine Reihe von Fragen: Wie kann sichergestellt werden, dass die digitalen Daten nicht verändert werden bzw. wie müssen sie verändert werden, um in Zukunft eine Abbildung wie bei der ersten Veröffentlichung zu ermöglichen; was gehört zu einer „Internet-Veröffentlichung“, nur die Inhalte der Website selbst oder auch der Link zu einer anderen Website und damit deren Inhalt.
Die Problematik lässt sich unter anderem auch daran verdeutlichen, dass bei Netzpublikationen relativ einfach Möglichkeiten zur inhaltlichen Veränderung gegeben sind, die ohne zusätzliche Hilfsmittel nur sehr schwer zu verhindern oder aufzudecken sind und somit keine Rückschlüsse auf das „Original“ zulassen. Die hinsichtlich der Archivierung aufgeworfenen Fragen gehen aber weit über diesen Bereich hinaus. Es stellt sich die Frage nach der Zukunft des Urkundsbeweis, mithin der Verkörperung von Willenserklärungen. Das bedeutet eine Umwälzung der bisherigen Praxis bei Verträgen. Angebot und Annahme konnten und waren auf Papier mit ausreichender Sicherheit (auch hier waren Fälschungen möglich) unveränderbar dokumentiert.
Der Arbeitskreis soll versuchen auf diese vielfältigen Fragen Antworten zu geben, um letztlich sowohl Wirtschaft als auch öffentlichen Stellen Handlungsempfehlungen geben zu können. Die Stiftungen und die Deutsche Nationalbibliothek sind für diese Aufgabe derzeit besonders geeignet, weil sie sich dieser Aufgabe stellen müssen. Sowohl die Stiftungen als auch die Deutsche Nationalbibliothek haben bereits erste Erfahrungen im Bereich der Archivierung von Websites und Netzpublikationen. Sie können der Beantwortung der Fragen nicht ausweichen, weil sie die Rückfallebene der analogen Dokumentation in bestimmten Bereichen nicht mehr haben. Schon aus diesem Grund besteht für den Bund ein erhebliches Interesse daran, diese Fragen zu klären. Aber auch die Weiterungen für die gesamte Wirtschaft und Verwaltung zwingt dazu. Ohne die Klärung dieser Fragen sind rein webbasierte Prozesse als Ersatz für analoge Geschäftsprozesse nicht einzusetzen.
Öffentlicher Workshop "Webarchivierung"
20.März 2012 in der Deutschen Nationalbibliothek
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