Nutzungsregelung Bescheinigungswesen

Informationen zur Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung - Standardisierung des betrieblichen und behördlichen Bescheinigungswesens

Das behördliche Auskunfts- und Bescheinigungswesen, das die Bescheinigungsverpflichtungen der Arbeitgeber vorschreibt, ist zu einer großen Belastung für die Wirtschaft geworden. Dies bedeutet nicht nur, dass neue Bescheinigungsarten und damit -pflichten auferlegt werden, sondern auch, dass die bestehenden und bereits standardisierten Bescheinigungssysteme einem ständigen Änderungs- und Anpassungsdruck unterliegen.

Die Änderungsgeschwindigkeit und der daraus resultierende Anpassungsdruck werden nach Lage der Dinge weiter zunehmen und bewirken, dass auf Ihre Kunden zusätzliche Belastungen zukommen. Diese werden an die Dienstleister weitergegeben.

Um so wichtiger wird es in Zukunft sein, die Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung voranzutreiben. Die AWV veröffentlicht die Ergebnisse ihrer Vereinheitlichungsbemühungen in der Loseblattsammlung „Vereinheitlichte Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung“.

Die Loseblattsammlung enthält derzeit 29 Bescheinigungen, die regelmäßig aktualisiert und durch neue Formulare ergänzt werden. Für jede Bescheinigung stehen ein manueller und ein maschineller Vordruck mit Beispieldaten, Erläuterungen zu Rechtsgrundlagen und sonstigen Hinweisen zur Verfügung. Ergänzt wird der maschinelle Vordruck durch eine Layoutbeschreibung. Seit Frühjahr 2001 werden zusätzlich, soweit vorhanden, Datensätze für den maschinellen Datenaustausch in die Loseblattsammlung mit aufgenommen.

Die AWV-Nutzungsregelung bietet Ihnen folgende Vorteile:

  • Aktualität der Bescheinigungen
  • Unmittelbare Belieferung durch die AWV per E-mail
  • Sicherstellung vereinheitlichter Standards
  • Aufnahme weiterer Bescheinigungen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten
  • Werbewirksamer Qualitätsvorteil und Verbesserung Ihres Kundenservice
  • Schnellere Verfügbarkeit der Bescheinigungen durch Online-Abruf )

Nutzen auch Sie diese Vorteile!

Die Urheber- und Herausgeberrechte an den für die maschinelle Nutzung standardisierten Bescheinigungstypen liegen bei der AWV. Jeder Software- oder Outsourcinganbieter, der diese Bescheinigungstypen einsetzen will, wird daher als AWV-Mitglied registriert. Der jährliche Mitgliedsbeitrag  ist steuerabzugsfähig. Die zusätzlichen Gebühren für die Nutzung erfragen Sie bitte bei Herr Volker Will oder bei der AWV-Geschäftsstelle.

Stand: 10. Januar 2002