Neue Fachkräftestrategie der Bundesregierung

Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) im November 2023

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) ist im März 2020 verabschiedet worden, um die qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland zu stärken und dem Fachkräftemangel der deutschen Wirtschaft entgegenzuwirken. Doch unter anderem während der Corona-Pandemie zeigte sich, dass das Gesetz einige bürokratische Hürden enthält. Seitdem stand eine Novellierung des FEG im Raum, die in diesem Jahr durch die Bundesregierung umgesetzt wurde. Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Es besteht aus mehreren Teilen, von denen die ersten am 18. November 2023 in Kraft traten. Die weiteren werden sukzessive folgen. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.

Die neue Fachkräftestrategie soll den aktuellen Diskurs modernisieren und den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erleichtern. Änderungen gibt es insbesondere im Bereich Qualifikation und Berufserfahrung der Arbeitskräfte. Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben. Als Arbeitskraft einwandern, kann jede Person, die mindestens zwei Jahre Berufserfahrung besitzt und in ihrem Herkunftsland einen staatlich anerkannten Berufsabschluss besitzt. Da der Berufsabschluss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein muss, werden die Verfahren verkürzt und somit können vorhandene bürokratische Hemmnisse weiter abgebaut werden. Neu ist zudem eine „Chancenkarte” mit einem Punktesystem sowie die Absenkung der Verdienstgrenze für die Blaue Karte. Die Blaue Karte der EU ist ein Aufenthaltstitel für Hochschulabsolventinnen und -absolventen und für Drittstaatsangehörige mit besonderer beruflicher Erfahrung, mit dem die dauerhafte Zuwanderung von Hochqualifizierten aus dem Nicht-EU-Ausland nach Deutschland erleichtert und gefördert werden soll.

Weitere Regelungen werden ab März 2024 bzw. ab Juni 2024 in Kraft treten.

Das FEG in der AWV-Facharbeit

Das FEG spielt auch in der AWV-Facharbeit eine große Rolle. Im Jahr 2022 nahm ein Team von AWV-Fachreferentinnen und -Fachreferenten das Gesetz unter die Lupe und prüfte es in Form eines Ex-post Praxischecks. Ziel des Checks war es, herauszufinden, ob eine Optimierung des Gesetzes notwendig sein könnte, und wie bürokratiearme Lösungen für die praktische Umsetzung des FEG aussehen könnten. Die Ergebnisse der Prüfung zeigten, dass das Gesetz in der Theorie positiv bewertet wird. In der praktischen Umsetzung hingegen zeigten sich Defizite.

zum Ex-Post-Praxischeck zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz (PDF-Datei; 1 MB)

Im Frühjahr 2024 wird es in Kooperation mit der Metropolregion Rhein-Neckar (MRN) eine AWV-Veranstaltung zum Thema Fachkräfteeinwanderungsgesetz geben. Nähere Informationen werden demnächst auf der AWV-Website zur Verfügung gestellt werden.

Weiterführende Informationen

Detaillierte Informationen zu den Änderungen im FEG finden Sie unter www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz.
Informationen über das Thema Fachkräftesicherung speziell für Unternehmen stellt das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA), ein Projekt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, unter www.kofa.de bereit.

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