Nach der Vorstellungsrunde und dem Austausch zu den Berührungspunkten aus dem beruflichen Alltag, Best-Practices sowie Erfahrungswerten der Panelisten, waren u.a. folgende Leitfragen die Diskussionsgrundlage des Fachtalks:

  • Wie muss man sich Genehmigungsverfahren für länderübergreifende Infrastrukturmaßnahmen vorstellen?
  • Was sind die größten „Zeitfresser“ in den Genehmigungsprozessen? Gibt es Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern bei der Gestaltung der Genehmigungsprozesse?
  • Welche Themen werden in der Debatte aus Industriesicht diskutiert und was bedeutet es mit Blick auf die Verwaltungsdigitalisierung, dass Unternehmen, die Power User der Verwaltung sind, ernst zu nehmen?
  • Wie stehen die Chancen für eine Nachnutzung der Onlinezugangsgesetz-Fokusleistung (Bsp.: Baugenehmigung, Onlinedienst von Mecklenburg-Vorpommern „Digitaler Bauantrag“) in anderen Bundesländern? Welche Erfolgsfaktoren können identifiziert werden und welche Hürden galt es zu überwinden?
  • Wie kann Digitalisierung zur Optimierung der Genehmigungsprozesse beitragen? Was wünschen sich Unternehmen diesbezüglich und gibt es Aspekte, bei denen die Verwaltung von der Wirtschaft lernen könnte?
  • Brauchen wir neue Formen des Wissensmanagements, damit die Vollzugsbehörden überhaupt noch mit den vielen regulatorischen Neuerungen und einer zunehmenden Komplexität in den Genehmigungsverfahren Schritt halten zu können?
  • Was unterscheidet den Plattform-Ansatz (vielversprechendes Lösungsszenario) von einem digitalisierten Genehmigungsverfahren oder den gängigen Verwaltungsportalen?
  • Wird der Deutschland-Pakt den Durchbruch bringen? Und welche Voraussetzungen müssen dafür geschaffen werden?

Fazit

Aus der lebhaften Podiumsdiskussion konnten folgende Erkenntnisse mitgenommen werden:

  • Das OZG braucht eine wirtschaftspolitische Neubewertung. Die Unternehmen sind Power User der Verwaltung und hier braucht es mehr Augenmerk. Dauern die Genehmigungsverfahren zu lange, kann dies negative Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen haben.
  • Die Nutzer, bspw. Unternehmen und Vollzugsbehörden, müssen bei den Digitalisierungsvorhaben frühzeitig eingebunden werden. Experimentierklauseln können helfen, gemeinsam innovative Lösungen zu entwickeln und zu erproben.
  • Bei Digitalisierungsvorhaben muss das prozessübergreifende und ganzheitliche Denken stärker im Fokus stehen. Hierbei bedarf es einer ressortübergreifenden Vernetzung, Nach- und Mitbenutzung vorhandener Lösungen, um das „Rad“ nicht immer neu erfinden zu müssen.
  • Die Potenziale digitaler Plattformen sollten genutzt werden, um die Prozesse zwischen Wirtschaft und Verwaltung neu zu gestalten und die Effizienzpotenziale, die sich aus der Wiederverwendung von Daten für Planung, Genehmigung und Berichtspflichten ergeben, zu heben.

Die Diskussion über die aktuellen Herausforderungen in den großen Transformationsbereichen deckten viele Grenzen und Hemmnisse in Deutschland auf. Das vermeintlich geglaubte juristische Problem sei vielmehr ein Ausbildungsproblem, welches angegangen werden müsse. Dass ein riesiger Reformbedarf vor uns liegt, war allen Diskutant:innen klar. Interessant war die Frage, wie wir mit all dem Wissen, der Expertise und den Best Practices letztlich in die praktische Umsetzung des Bund-Länder-Pakts kommen. Rechtliche Vorgaben, wie beispielsweise die Verpflichtung der Einreichung eines digitalen Bauantrags (siehe Baden-Württemberg), könnten die Digitalisierungsdynamik vorantreiben.

Um mit dem Tempo des angestrebten Wandels Schritt halten zu können, bedürfe es neben einer Offenheit und der Entwicklung von Zielbildern vor allem aber einer großen Portion Mut, um den Widerstand im eigenen Arbeitsumfeld aushalten zu können!

Vernetzung und Dank

Im Anschluss an den regen Austausch war Gelegenheit, sich im Rahmen eines Get-togethers zu vernetzen und einzelne Aspekte der Diskussion weiter zu vertiefen.
Der besondere Dank geht an Herrn Dr. Ruge und Frau Dr. Berger vom Deutschen Landkreistag, die die Veranstalter über die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Verpflegung hinaus auch im Vorfeld bei der Organisation der Veranstaltung unterstützt haben. Auch den Referent:innen danken wir ganz herzlich - wie auch Frau Dr. Brockmann für die inhaltliche Vorbereitung und Moderation.

Treffen Sie uns und andere!

Die AWV-Netzwerkveranstaltungen werden im Jahr 2024 fortgeführt. Wir freuen uns, Sie dort begrüßen zu dürfen!

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