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Bestehende Instrumente im Verrechnungspreisrecht konsequent nutzen statt neue Berichtspflichten schaffen

Stellungnahme AWV-Arbeitskreis „Verrechnungspreise“
Bestehende Instrumente im Verrechnungspreisrecht konsequent nutzen statt neue Berichtspflichten schaffen

Der AWV-Arbeitskreis „Verrechnungspreise” hat eine Stellungnahme zu den „Bemerkungen 2025 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes (Nr. 21)“ des Bundesrechnungshofes veröffentlicht. Darin setzt er sich kritisch mit der Empfehlung auseinander, das Country-by-Country Reporting um eine gesetzliche Pflicht zur Vorlage disaggregierter Konzerneinheitsdaten zu erweitern. 

Nach Auffassung des Arbeitskreises bietet das bestehende Instrumentarium bereits eine ausreichende Grundlage für eine risikoorientierte Betriebsprüfung. Zusätzliche Berichtspflichten würden vor allem den bürokratischen Aufwand erhöhen, ohne einen nachgewiesenen Mehrwert für die Finanzverwaltung zu schaffen. 

Die Stellungnahme enthält zudem konkrete Vorschläge für eine effizientere und praxisgerechte Weiterentwicklung der Verrechnungspreisprüfung.

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