AK 2.4 „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“, Hamburg

Datum: 28.03.2019
Ort: Hamburg

Die Anmeldung ist Mitgliedern des AK 2.4 „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“ vorbehalten. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an will@awv-net.de.

Über den Arbeitskreis „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“

Gegenstand des Arbeitskreises 2.4 („Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“) ist der praxisbezogene Erfahrungsaustausch zum Melde- und Beitragsrecht in der Sozialversicherung. Ziel ist die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten. Die Handlungsempfehlungen werden durch die Leitung in entsprechend zuständige Gremien der Sozialversicherungsträger eingebracht, so zum Beispiel ein Verbesserungsvorschlag zur Berechnung des Aufwandes nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz (sog. AAG-Verfahren).



 

Volker Will

06196 777 26-32