Fachausschussvorsitzender / Arbeitskreisleiter
Dr. Lars Meyer-Pries, DATEV eG, Nürnberg
AWV-Fachreferentin
Silke Schröder
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Arbeitskreises steht das Ziel, Unternehmen, Behörden und sonstige Organisationen beim Einsatz neuer Organisationstechnologien in der Weise zu unterstützen, dass neue Technologieformen hinsichtlich ihrer Vereinbarkeit mit den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) untersucht und bewertet werden. Die Ergebnisse des Arbeitskreises sollen es den Unternehmen, der öffentlichen Verwaltung und allen übrigen Buchführungspflichtigen möglich machen, die Möglichkeiten neuer Organisationstechnologien auf gesicherter Basis in vollem Umfang auszuschöpfen.
Ein Themenschwerpunkt des Arbeitskreises ist demzufolge die Spezifikation der GoB für die elektronische Buchführung. Die in dem Arbeitskreis gemeinsam von Wirtschaft und Verwaltung erarbeiteten „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme“ (GoBS) wurden aus steuerlicher Sicht mit Verwaltungsgrundsätzen des BMF: „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ (GoBD) abgelöst. In diesen Grundsätzen gingen auch die Regelungen zum Datenzugriff der Finanzverwaltung: „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ (GDPdU) auf. Die GoBD führen in der Praxis zu vielen Unsicherheiten.
Hier setzt der Arbeitskreis mit der Erarbeitung praktischer Hilfestellungen für die praxisgerechte Interpretation, Umsetzung und Fortentwicklung der GoBD an.
Zum Beispiel wird als konkrete Praxishilfe eine Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage als Vorlage für Unternehmen zur Verfügung gestellt.
→ Veröffentlichungen
→ Themenfokus (Musterverfahrensdokumentation)
→ Themenfokus (GoBD)
→ Themenfokus (GoBIT)