Organisation in der Verwaltung

Neben formellen, rechtlich verankerten Beteiligungsverfahren auf kommunaler Ebene, wie Bürgerbegehren und -entscheid oder auch Anhörungsrechte in Planungsverfahren haben sich gerade in den letzten Jahren eine Vielzahl informeller Beteiligungsformen entwickelt. Sie beruhen nicht auf einer gesetzlichen Regelung und können in der einzelnen Gemeinde frei gestaltet werden. Diese informellen Verfahren ergänzen die Prinzipien der repräsentativen Demokratie, wenn sie die Entscheidung dem örtlichen Gemeinderat belassen und die erforderliche Zuordnung von Verantwortlichkeiten nicht beeintrachten. Einen Überblick über die gängigen Verfahren und mit Ihnen verbundene Potentiale, jedoch auch Probleme verdeutlicht der nachfolgende Beitrag von Professor Dr. Schwarting, Städtetag Rheinland-Pfalz, Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer:

Professor Dr. Gunnar Schwarting: Formelle und informelle Bürgerbeteiligungsverfahren  in der Praxis.

Dr. Matthias König, Universität Koblenz Landau: Bürgerbeteiligung in der Kommunal- und Verwaltungsreform Rheinland-Pfalz. (Beitrag liegt auf www.ssoar.info und steht unter der Creative Commons Lizenz)

Beteiligungsmöglichkeiten für alle Einwohnerinnen und Einwohner benötigen aktive Formen der Stadtteilarbeit und gute Rahmenbedingungen für Engagement. Aus diesem Grunde wurde in Berlin-Lichtenberg das Konzept "Lichtenberg auf dem Weg zur Bürgerkommune von der Verwaltung, freien Trägern und Bürgerinitiativen erarbeitet. Das Konzept wurde von der Bezirksverordnetenversammlung verabschiedet und stellt einen Meilenstein hin zur Entwicklung einer Bürgerkommune dar. Die Verwaltung versteht sich als Dienstleister zwischen Politik und Bürgern. Die nachfolgende Präsentation setzt hier an und geht auch auf die konzeptionelle Weiterentwicklung des Bürgerhaushalts Lichtenberg und neuer, innovativer  Verfahren ein. In diesem Zusammenhang ist der Bürgerhaushalt eine Regelaufgabe, keine freiwillige Aufgabe. Die Beteiligung des Bürgerhaushalts hat drei Kanäle: Internet, Stadtteilsitzungen und ein schriftliches Verfahren. Einzelne Verfahren im Bürgerhaushalt werden gestrafft, die Politik soll stärker einbezogen werden und die Vorschläge sollten vierteljährlich erfasst werden. Für zeitnahe Projekte wurde auch ein Kiezfonds als Finanzierungsmodell eingerichtet.