Zukunft gestalten – AWV-Arbeitskreise unterstützen die Maßnahmen des Konjunkturpakets der Bundesregierung

Mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie besser zu bewältigen und Deutschland wieder auf einen Wachstumskurs zu bringen, hat die Bundesregierung am 3. Juni 2020 ein umfassendes Konjunkturpaket beschlossen. Schon im Titel des 57-Punkte-Programms "Corona-Folgen bekämpfen, Wohlstand sichern, Zukunftsfähigkeit stärken" (PDF-Datei, 183 KB) wird deutlich, dass es nicht nur darum geht, kurzfristig die Auswirkungen der Krise zu lindern. Viele der beschlossenen Maßnahmen sind ausdrücklich zukunftsgerichtet. Mobilität, neue Technologien und Klimaschutz stehen ebenso auf der Agenda wie ein Digitalisierungsschub für die Verwaltung, der dazu beitragen wird, den Austausch zwischen Behörden und Bürgern, Unternehmen und Institutionen deutlich zu beschleunigen und zu erleichtern. Die dort aufgeführten Themen berühren in vielerlei Hinsicht auch die fachliche Arbeit der AWV.

→ AK 1.2 "Digitalisierung und Bürokratieentlastung der Wirtschaft"
→ AK 1.4 "Organisatorische Aspekte des Einsatzes von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz"
→ AK 2.5 "Digitale Transformation im Personalwesen"
→ AK 2.18 "Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung"
→ AK 4.3 "Datenschutz und Informationssicherheit"
→ AK 4.6 "Forum elektronische Rechnung Deutschland"

AK 1.2 "Digitalisierung und Bürokratieentlastung der Wirtschaft"  
Der AK 1.2 „Digitalisierung und Bürokratieentlastung der Wirtschaft“ plant, mit Unterstützung von Unternehmen, Wirtschaftsverbänden und Verwaltungseinrichtungen eine „Dokumentation coronabedingter betriebswirtschaftlicher Besonderheiten“ zu erstellen. Diese soll auf die AWV-Homepage eingestellt und laufend ergänzt werden und vor allem KMU dabei unterstützen, die notwendigen Nachweise für solche Besonderheiten mit Bezug auf die aktuelle Coronakrise zu erstellen, um bei künftigen Prüfungen unnötige Vorwürfe z. B. der Steuerverkürzung oder des Subventionsbetrugs seitens des Finanzamts oder anderer Prüfinstanzen zu vermeiden.

AK 1.4 "Organisatorische Aspekte des Einsatzes von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz"  
In Anlehnung an die Nationale Strategie KI der Bundesregierung, die insbesondere einen einheitlichen Handlungsrahmen für die politische Gestaltung schaffen und die Weiterentwicklung des Einsatzes von KI vorantreiben möchte, wurde der Arbeitskreis 1.4 "Organisatorische Aspekte des Einsatzes von Automatisierung und Künstlicher Intelligenz" ins Leben gerufen. Der öffentlichen Verwaltung wurde in diesem Vorhaben ein eigenes Handlungsfeld zugewiesen. Im Rahmen des Arbeitskreises werden mit Hilfe von Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Drittem Sektor und IT, Lösungsansätze für eine organisatorische Einführung bzw. Umstrukturierung des Einsatzes von KI in der öffentlichen Verwaltung entwickelt sowie die damit einhergehenden veränderten Anforderungen und Rahmenbedingungen mitberücksichtigt. Geleitet wird der Arbeitskreis aus Sicht des Transfergedankens und beleuchtet KI aus den Perspektiven der Technik, Organisation, Praxis und Realisierbarkeit.

AK 2.5 "Digitale Transformation im Personalwesen"  
Das Thema Registermodernisierung (Punkt 40) begleitet der Arbeitskreis 2.5 "Digitale Transformation im Personalwesen" mit seinen Projektgruppen. Der Arbeitskreis engagiert sich darüber hinaus bei diversen Themen im Rahmen des Online-Zugangsgesetzes (Punkt 41). Genannt seien hier beispielsweise das „Unternehmenskonto“ und „ELFE“ (Einfach Leistungen für Eltern). Dabei ist es stets erklärtes Ziel, die Interessen von Wirtschaft und Verwaltung zu berücksichtigen und technische Entwicklungen in sinnvolle, pragmatische Lösungen zu überführen. Das gilt brandaktuell auch für die Begleitung der Entwicklung eines Datenaustauschverfahrens der Bundesagentur für Arbeit, das die Bearbeitung der durch Corona hohen Zahl von Anträgen auf Kurzarbeitergeld (beschleunigen und erleichtern soll.

AK 2.18 "Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung"  
Die Corona-Pandemie zeigt, dass in der öffentlichen Verwaltung ein Digitalisierungsschub notwendig ist (vgl. Punkt 42). Dass es schnell gehen kann, zeigt das in kurzer Zeit entwickelte Online-Verfahren für die Entschädigung bei Verdienstausfällen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (Details sind unter www.ifsg-online.de zu finden). Der Arbeitskreis 2.18 "Vereinheitlichung der Bescheinigungen in der Lohn- und Gehaltsabrechnung" hat nach einer Analyse der Vordrucksituation schon frühzeitig auf die von Bundesland zu Bundesland variierenden Bescheinigungen hingewiesen. Daher ist die mit dem Online-Verfahren erfolgte Vereinheitlichung der Anträge von großer Bedeutung, auch wenn sich fünf Bundesländer nicht beteiligen. Eine Projektgruppe des AK 2.18 steht mit den federführenden Ministerien in Verbindung und hat eine Vielzahl von Fragen eingebracht, die schnellstmöglich geklärt werden müssen, um Abweichungen der von den Arbeitgebern in Vorleistung gezahlten Entschädigungen von den Erstattungen durch die zuständige Behörde zu vermeiden.

AK 4.3 "Datenschutz und Informationssicherheit"  
Eine Schnittstelle zur Registermodernisierung (Punkt 40) stellt der Arbeitskreis 4.3 „Datenschutz und Informationssicherheit“ dar. Der Erfahrungsaustausch zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und öffentlicher Verwaltung ist in diesem Arbeitskreis von zentraler Bedeutung. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz personenbezogener Daten sowie auf der praxisbezogenen Anwendbarkeit von datenschutzrechtlichen Regelungen. In diesem Zusammenhang beteiligen sich die ehrenamtlichen Experten an datenschutzrelevanten Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen. Der geplante Gesetzesentwurf zur Registermodernisierung wird schutzbedürftige Daten voraussichtlich tangieren und erfordert daher auch eine Auseinandersetzung innerhalb des Arbeitskreises, um Interessen insbesondere aus der Wirtschaft und der Verwaltung zu wahren.

AK 4.6 "Forum elektronische Rechnung Deutschland"   
Der Arbeitskreis 4.6 „Forum elektronische Rechnung Deutschland“ beschäftigt sich primär mit der Förderung der elektronischen Rechnung entlang der Supply Chain und steht den Akteuren des Marktes rund um alle strategischen Fragestellungen zur elektronischen Rechnung als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Corona-bedingt erfährt die Digitalisierung einen Schub (Punkt 42). Das Forum elektronische Rechnung Deutschland hat sich bewusst entschieden, am 24. März 2020 an der Veröffentlichung des weiterentwickelten, kostenfreien Formats ZUGFeRD 2.1 für elektronische Rechnungsstellung festzuhalten, um Anwendern aus Wirtschaft und Verwaltung während der Corona-Pandemie Werkzeuge zur unternehmens- und verwaltungsinternen Digitalisierung an die Hand zu geben. Ergänzend verstetigt das Forum elektronische Rechnung Deutschland seine Kooperation mit Ministerien und zugehörigen Dienstleistern, um transparente und leicht umsetzbare Anwendungsoptionen zur elektronischen Rechnung aufzuzeigen.

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