Jörg Wilczek ist seit 2020 bei der DAK-Gesundheit Leiter des Fachbereichs Beitragsorganisation im Geschäftsbereich Markt in Hamburg. Er hat in diversen DAK-(Groß-)Projekten mitgewirkt und ist insbesondere für die fachliche Ausrichtung der Arbeitgebermeldeverfahren sowie für den Bereich Stammdaten der Privat- und Firmenkunden verantwortlich. Seit Juli 2022 leitet er ehrenamtlich den AWV-Arbeitskreis 2.4 „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“.
Herr Wilczek, Sie wurden kürzlich zum neuen Leiter des AWV-Arbeitskreises 2.4 „Softwarehersteller Arbeitgeber und Krankenkassen“ gewählt. Der Arbeitskreis ermöglicht einen praxisbezogenen Erfahrungsaustausch von Softwareherstellern der Arbeitgeber und Krankenkassen zum Melde- und Beitragsrecht. Was tut sich gerade in diesem Bereich? Welche Anforderungen muss Software hier zukünftig erfüllen?
Vorab möchte ich mich nochmals herzlich beim AK 2.4 für das entgegengebrachte Vertrauen bedanken! Ich freue mich auf die Leitung des Arbeitskreises und die anstehenden Herausforderungen und gemeinsamen Diskussionen, um Lösungsansätze mit den Kolleginnen und Kollegen des Arbeitskreises zu erarbeiten. Aktuell gibt es viele spannende Entwicklungen in unserem Themengebiet. Um nur ein paar Stichworte zu nennen: die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), hier insbesondere der elektronische Austausch zwischen Arbeitgebern und Krankenkassen, die Neuregelung der 450-Euro-Jobs (sogenannte „Minijobs“) zum 1. Oktober 2022 sowie die Erweiterung des Übergangsbereichs („Midijobs“), in dem u. a. die „Sonderregelungen“ für die „Bestandsfälle“ für die Softwarehersteller und Arbeitgeber eine Herausforderung darstellen.
Mich persönlich beschäftigt aktuell sehr intensiv der Referentenentwurf zum 8. SGB IV Änderungsgesetz, mit dem eine Vielzahl der bestehenden Verfahren in der Sozialversicherung effektiver ausgestaltet und im Sinne der Digitalisierung und der Entbürokratisierung verbessert werden sollen. Hier muss man noch mal kritisch hinschauen, ob die gewünschten Ziele mit den Maßnahmen zu erreichen sind.
Welche Anforderungen muss Software zukünftig erfüllen? Aus meiner Sicht: Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit! Es sind „einfache“ Softwarelösungen gefragt, die sicher und schnell funktionieren und dabei einen Mehrwert bieten. Und dies sollte zu einem angemessenen Preis möglich sein. Am Ende muss ein Benefit stehen. Eine Aufgabe, die bei den komplexen, sektorenübergreifenden Geschäftsprozessen nicht immer ohne Weiteres möglich ist. Dort möchten wir ansetzen.
Ziel des Arbeitskreises ist es, Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung der versicherungs- und beitragsrechtlichen Besonderheiten zu erarbeiten. Welche Handlungsbedarfe sehen Sie derzeit? Und welchen Beitrag kann der Arbeitskreis 2.4 hier leisten?
Wie bereits ausgeführt, stellen die komplexen Sachzusammenhänge eine große Herausforderung dar, und hieraus ergibt sich der Handlungsbedarf. Wir benötigen fachliche Regelungen, die zweckmäßig sind und bei Arbeitgebern und Beschäftigten auf Akzeptanz treffen. Dies erreichen wir durch Entbürokratisierung und Weiterentwicklung der bestehenden Datenaustauschverfahren. Und was können wir als Arbeitskreis da leisten? Der Arbeitskreis verfügt über langjährige Praxiserfahrungen und vereint die unterschiedlichen Sichtweisen der Softwarehersteller von Arbeitgebern und Krankenkassen. Hier wird auf Augenhöhe diskutiert, Probleme werden gelöst und Know-how transportiert! Im Ergebnis werden Optimierungsansätze identifiziert, Transparenz geschaffen und Prozesse weiterentwickelt. Da möchte ich gerne an die bisherige erfolgreiche Arbeit meiner Vorgänger anschließen und diese ausbauen. Insofern sind alle eingeladen, ihre Perspektive in die Diskussion einzubringen.
Welche weiteren, zukünftigen Pläne haben Sie mit dem Arbeitskreis?
Das Tempo ist hoch! Es gibt viele Themen, die uns aktuell treiben. Es gilt die Positionierung und Priorisierung der Fachthemen durch den Arbeitskreis 2.4 im Dialog mit dem Fachausschuss 2 „Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung im personalwirtschaftlichen Umfeld“ festzulegen. Dazu werden wir gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen die „Schmerzpunkte“ bei bestehenden Geschäftsprozessen und Gesetzesvorhaben aus Sicht der Softwarehersteller für Arbeitgeber und Krankenkassen identifizieren. Im zweiten Schritt sind Alternativen zu erarbeiten, um im besten Fall einen Beitrag zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Krankenkassen zu erzielen. Ein wesentlicher Punkt wird es sein, Gesetzesvorhaben zu begleiten und der Praxisperspektive eine Stimme zu geben.
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