Weitere Vereinheitlichung: Gemeinsames Profil für den Datenaustausch von Arbeitgebern mit der Kranken- und Rentenversicherung

Zum 1. Oktober 2021 haben die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Gesetzlichen Krankenkassen den Entwurf einer gemeinsamen Profilierung für den Datenaustausch auf der eXTra-Webseite veröffentlicht. Das gemeinsame Profil basiert auf der eXTra-Version 1.5.

Beide Institutionen betreiben jeweils einen eigenen Kommunikationsserver für die Kommunikation mit Arbeitgebern, über den zukünftig alle elektronischen Meldeverfahren mit der gleichen Profilierung automatisiert betrieben werden sollen. Der Datenaustausch mit den Institutionen wird durch die neue Spezifikation weitestgehend harmonisiert. Die unterstützten Verfahren werden in den Gemeinsamen Grundsätzen Technik nach § 95 SGB IV hinterlegt. Die Schnittstelle soll Anfang 2022 finalisiert und die Profilierung durch den AWV-Arbeitskreis 2.1 „Vereinheitlichung von Datenübermittlungssystemen“ auf Konformität zum eXTRa-Standard geprüft werden.

Der Arbeitskreis 2.1 setzt sich mit der Harmonisierung der vielfältigen Projekte und Verfahren zum Datenaustausch auseinander und entwickelt den Transportstandard eXTra (einheitliches, XML-basiertes Transportverfahren), der die Anforderungen der existierenden Verfahren berücksichtigt und auch offen für neue Verfahren ist.

Weitere Informationen zum Standard stehen unter https://www.extra-standard.de zur Verfügung.

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