Bundesweit wird daran gearbeitet, das Onlinezugangsgesetz (OZG) umzusetzen. Es verpflichtet Bund, Länder und Gemeinden, bis Ende des Jahres 2022 „ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten“. Fast 600 Leistungen müssen dafür digitalisiert werden. Diese wurden in 14 Themenfelder unterteilt und werden in Entwicklungsgemeinschaften bearbeitet, wobei jeweils ein Land und ein Bundesministerium die Federführung übernehmen. Die konkrete Umsetzung auf kommunaler Ebene ist nochmals dezentraler organisiert.
Wie kann es angesichts dieser arbeitsteiligen Herangehensweise gelingen, nutzerfreundliche und digitale Verwaltungsleistungen gleichbleibend hoher Qualität zu designen und zu betreiben? Das BMI hat dafür im Juni 2020 den Servicestandard zur Umsetzung des OZG veröffentlicht. Er war zuvor vom IT-Planungsrat zur Kenntnis genommen worden. Der Servicestandard basiert auf einem Vorschlag des NKR [1] und wurde für die OZG-Umsetzung angepasst. Der damalige Vorschlag des NKR beruhte auf internationalen Vorbildern. So gibt es in Großbritannien seit dem Jahr 2014 einen Digital Service Standard, mittlerweile aber auch in den USA, Kanada, Australien und Finnland.
Die Zielgruppe des Servicestandards sind jene Akteure bei Bund, Ländern und Kommunen, die dort an digitalen Verwaltungsleistungen arbeiten. Der Servicestandard stellt einen freiwilligen Orientierungsrahmen dar und soll Anreize für eine Selbstverpflichtung und Qualitätssicherung setzen. Er kann auf der Webseite des BMI heruntergeladen werden. Dort ebenfalls angeboten wird ein Schnelltest, mit dem in jeder Projektphase überprüft werden kann, ob die im Servicestandard definierten Prinzipien eingehalten werden.
Worum geht es? Der Servicestandard in Kürze
Der Standard empfiehlt in verschiedenen Kategorien insgesamt 19 Qualitätskriterien für das Design und den Betrieb digitaler Verwaltungsleistungen.
Wie geht es weiter?
Der Servicestandard soll stetig weiterentwickelt werden. Dazu könnte eine regelmäßige Evaluation unter Einbeziehung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft stattfinden. Insbesondere sollte aber die Praxiserfahrung der Verwaltung in die Optimierung des Standards einfließen. Ein Sounding Board soll beratend die Qualität und stetige Verbesserung des Servicestandards sicherstellen. Zentral sind dabei die Fortentwicklung der Qualitätskriterien, die Kommunikation des Standards innerhalb der Verwaltung sowie die Förderung des Austausches zwischen Praxis und Politik. Die möglichst breite Zusammensetzung des Boards soll verschiedene Perspektiven gewährleisten.
Wichtig ist, dass der Servicestandard schnell Verbreitung findet, etwa über Weiterbildungen. Dies würde nicht nur die Bekanntheit des Standards erhöhen, sondern auch die notwendigen Methoden und Denkweisen vermitteln, die nutzerorientierte Arbeitsweisen im Sinne des Standards erst möglich machen.
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[1] Vgl. NKR-Gutachten 2016 „E-Government in Deutschland: Wie der Aufstieg gelingen kann“, online: https://www.normenkontrollrat.bund.de/nkr-de/service/presse/pressemitteilungen/der-nationale-normenkontrollrat-veroeffentlicht-gutachten-e-government-in-deutschland-wie-der-aufstieg-gelingen-kann--444066
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