Registermodernisierung: Wo stehen wir auf dem Weg zu Once-Only?

Ein Beitrag von Heike Hentschel (Senatskanzlei der Freien und Hansestadt Hamburg) und Philipp Wittenberg (Bundesministerium des Innern und für Heimat)

Zugegeben, bei einem Buzzword-Ranking räumen wir der „Register­moderni­sie­rung“ schlechte Chan­cen auf eine gute Platzierung ein. Davon unbeeindruckt rückt dieses Großvorhaben immer mehr in den Fokus der Ver­wal­tungs­digi­tali­sie­rung. Und das aus unserer Sicht völlig zu Recht. Nun können die Autorin und der Autor hier nicht als unbefangen gelten, arbeiten wir doch in der durch den IT-Pla­nungs­rat eingerichteten und von den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sowie dem Bund getragenen Gesamtsteuerung Registermodernisierung. Aber auch der Nationale Normenkontrollrat (NKR), der dem Vorhaben mit der Vorlage eines Gutachtens im Jahr 2017 den Weg bereitete, kommt zu der Einschätzung: Die Registermodernisierung ist in ihrer Dimension mit der des Onlinezugangsgesetzes (OZG) vergleichbar. Geht es hier doch um nichts weniger als eine digitale Transformation innerhalb des „Datenrückgrats“ der deutschen Verwaltung.(1) Wir möchten es hier auf den Punkt bringen: Konsequent nutzenzentrierte, effiziente, demografisch zukunftsfeste und krisenresiliente digitale Verwaltungsleistungen brauchen modernisierte Register.

Für die Wirtschaft verbinden sich mit der Modernisierung staatlicher Register umfassende Entlastungseffekte. Beispielsweise wenn eine Unternehmerin bei einer Gewerbeanmeldung die bereits in Registern gespeicherten Nachweisdaten (z. B. Führungszeugnis, Handelsregisterauszug) nicht selbst besorgen und vorlegen muss. Das oben zitierte NKR-Gutachten schätzt, dass die Anbindung von Registern an digitalisierte Verwaltungsleistungen die Wirtschaft um ca. 1 Milliarde Euro pro Jahr entlastet. Insgesamt stehen jährliche gesamtgesellschaftliche Einsparungen von ca. 6,3 Milliarden Euro im Raum, was laut NKR-Gutachten der Hälfte des bisher notwendigen Aufwands im Umgang mit Behörden entspricht.(2)

Once-Only-Prinzip: Konsequente Entlastung von Nachweispflichten

Diese Entlastungseffekte sind untrennbar mit dem „Once-Only-Prinzip“ verbunden. Denn ein wesentlicher Vorteil, der sich für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen aus interoperablen Registern ergibt, liegt darin, dass die der Verwaltung einmal zur Verfügung gestellten Angaben und Nachweise nicht bei jedem Verwaltungskontakt neu angegeben werden müssen („Once-Only“).

Auch die Signale aus der Wirtschaft sind eindeutig: Wesentliche Effizienzsteigerungen für Unternehmen können bei der Umsetzung des OZG vor allem durch eine konsequente Einhaltung des Once-Only-Prinzips erreicht werden. Eine weitere Forderung ist, dass die Umsetzung der Registermodernisierung entlang europäischer Vorgaben erfolgt, um die europaweite Harmonisierung der Register voranzubringen.

Die im Jahr 2021 durch den IT-Planungsrat eingerichtete Bund-Länder-Gesamtsteuerung Registermodernisierung hat den Auftrag, die Umsetzung des Once-Only-Prinzips in den für digitale Verwaltungsleistungen besonders relevanten sogenannten „TOP-Registern“ zu steuern. Begleitet wird die Gesamtsteuerung dabei auch von einem Registerbeirat und dem in Gründung befindlichen Wissenschafts- und Innnovationsbeirat, der auch die Perspektive der Wirtschaft in das Vorhaben einbringen wird. Die Richtung gibt dabei das durch den IT-Planungsrat beschlossene Zielbild Registermodernisierung vor.(3)

Dabei ist es mit dem Once-Only-Prinzip wie mit vielen Ansätzen der Verwaltungsdigitalisierung: Im Prinzip findet das fast jeder gut, seien es Bürgerinnen und Bürger oder Wirtschafts- und Verwaltungsakteurinnen und -akteure. Die spannende und herausfordernde Frage ist, auf welchem datenschutzkonformen Weg dieses Nutzenversprechen am schnellsten und effizientesten eingelöst werden kann. Dieser Beitrag soll – in Form eines „Blicks in den Maschinenraum“ – eine Übersicht über den aktuellen Stand der Planungen geben.


1 Auch in den AWV-Informationen gab es bereits erste Einblicke in die Mehrwerte der Registermodernisierung, vgl. hierzu etwa Maximilian Schröter: Registermodernisierung als Grundlage der Verwaltungsdigitalisierung, in: AWV-Informationen 5/2021, S. 14-15.
2 Nationaler Normenkontrollrat (Hrsg.): Mehr Leistung für Bürgern und Unternehmen: Verwaltung digitalisieren. Register modernisieren. Berlin, 2017, S. 16 (PDF-Datei, 4,5 MB).
3 IT-Planungsrat (Hrsg.): Registermodernisierung: Zielbild und Umsetzungsplanung. Beschluss 2021/05 vom 17.03.2021 (PDF-Datei, 2,1 MB; abgerufen am 25.07.2022).


Seite 1 | Weiter zu Seite 2 | Weiter zu Seite 3

Bild: Adobe Stock / thodonal