In Deutschlang gibt es auf Bundes- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene über 350 zentrale und dezentrale Register. Nur durch eine Modernisierung dieser enormen Registerlandschaft kann die Digitalisierung der Verwaltung in der Bundesrepublik Deutschland gelingen. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung sind das Vorhandensein von Daten in hoher Qualität und die Vereinfachung des elektronischen Datenaustausches zwischen verschiedenen Behörden. Das Vorgehen bei der Umsetzung der Registermodernisierung wird dabei stets von höchsten Ansprüchen an den Datenschutz getragen.
Der wesentliche Vorteil, der sich für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen aus der Registermodernisierung ergibt, liegt darin, dass die der Verwaltung einmal zur Verfügung gestellten Angaben und Nachweise nicht bei jedem Verwaltungskontakt neu angegeben oder vorgelegt werden müssen (sog. Once-Only-Prinzip). Künftig soll die Verwaltung sich vielmehr selbst darum bemühen, diese Daten zu erhalten, wenn sie an anderer Stelle bereits vorliegen. An diesem Punkt zeigt sich, dass es zwingend notwendig ist, dass die Daten in hoher Qualität und einheitlich in den Registern vorliegen um einen reibungslosen Datenaustausch zu gewährleisten.
Das Registermodernisierungs- und Identifikationsnummerngesetz
Wenn Verwaltungsleistungen vermehrt digital angeboten werden und Daten und Nachweise nicht mehr von Bürgerinnen und Bürgern selbst erbracht werden, steigt das Bedürfnis, die Betroffenen eindeutig zu identifizieren, insbesondere die Daten der richtigen Person zuzuordnen und den registerübergreifenden Datenaustausch effizienter und effektiver zu gestalten. Dies kann insbesondere durch die Nutzung eines eindeutigen und registerübergreifenden Identifikationsmerkmals gelingen. Insbesondere aber sollten fehleranfällige Methoden, wie die Identifizierung anhand von Personendaten (etwa Name und Geburtsdatum) unterbleiben, da hierdurch oft uneindeutige Treffer erzielt oder Trefferlisten mit Daten vollkommen Unbeteiligter generiert werden. Der Gesetzgeber hat sich daher dazu entschieden, ein solches Identifikationsmerkmal in die für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) besonders relevanten Register einzuführen. Dazu gehören beispielsweise die Personalausweis- und Passregister, die Personenstandsregister, das Ausländerzentralregister sowie das zentrale Fahrzeugregister. Das am 6. April 2021 verkündete Registermodernisierungsgesetz (RegMoG) setzt dafür auf vorhandene Strukturen des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) und die dort vergebene steuerliche Identifikationsnummer (SteuerID) auf. Als Quelle für die künftig einheitlichen Basisdaten dient der Datenbestand des BZSt. Die dort gespeicherten Personendaten sind insbesondere solche der Meldebehörden und daher besonders aktuelle und qualitätsgesicherte Daten. Die SteuerID wiederum bekommt jede Bürgerin und jeder Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit Geburt. Sie gilt lebenslang und ändert sich auch nicht bei Änderungen z. B. der Anschrift oder des Personenstandes. So können durch die Verwendung eines bereits bestehenden Identifikationsmerkmales und eines bereits in hoher Qualität vorliegenden Datenbestandes in erheblichem Umfang Zeit und Kosten gespart werden.
Das Bundesverwaltungsamt als Registermodernisierungsbehörde
Damit insbesondere der Kern des RegMoG, das Identifikationsnummerngesetz (IDNrG), umgesetzt werden kann und die registerführenden und anderen berechtigten öffentlichen Stellen die Identifikationsnummer nach dem IDNrG (IDNr) und die übrigen Basisdaten abrufen können, wird im Bundesverwaltungsamt (BVA) in Zusammenarbeit mit dem BZSt und dem ITZBund das sogenannte Identitätsdatenabrufverfahren (IDA) entwickelt. Zudem wird in Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) der für den Datenabruf erforderliche Datenabrufstandard „XBasisdaten“ entwickelt.
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