Wäre das Onlinezugangsgesetz (OZG) innerhalb der vorgesehenen Frist bis Ende 2022 umgesetzt worden, stünden nun 575 Verwaltungsdienstleistungen online zur Verfügung. Doch dieses Ziel wurde verfehlt. Am 31. Dezember 2022 wurden 33 Verwaltungsdienstleistungen in fast allen Bundesländern online angeboten. Die Erkenntnis, dass hier nachgebessert werden muss, ist nicht neu. Das Problem liege vielmehr in der Umsetzung, bekräftigt der Nationale Normenkontrollrat (NKR) in seinem Jahresbericht 2022 (hier online abrufbar). Die Gründe dafür seien vielfältig: Es fehle an einer effizienten und effektiven Steuerung, an IT-Standards und Schnittstellen sowie an einem leistungsfähigen öffentlichen Datenmanagement. Der zur Verfügung stehende Online-Marktplatz für IT-Lösungen habe sich noch nicht als zentraler Baustein etabliert, ebenso wie Cloud-basierte Betriebsplattformen.
Umsetzungsfrist fällt weg
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat Ende Januar einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes sowie weiterer Vorschriften (OZG-Änderungsgesetz) mit der Bitte um Stellungnahme an Verbände übermittelt. Zugleich wird der Entwurf noch mit den Ressorts abgestimmt. Mit dem OZG-Folgegesetz werde man den Aufbau langfristig tragfähiger Strukturen für die Verwaltungsdigitalisierung verstetigen, wird Bundes-CIO Dr. Markus Richter auf der Website des BMI zitiert. Denn die Digitalisierung der Verwaltung bleibe weiterhin eine Dauer- und Querschnittsaufgabe. Der Gesetzesentwurf sieht neben einer Streichung der OZG-Umsetzungsfrist weitere Maßnahmen vor, etwa eine Bereitstellung von zentralen Basisdiensten für Bürgerkonto und Postfach durch den Bund, die Regelung des Once-Only-Prinzips durch eine Generalklausel, einen einheitlichen Support sowie eine stärkere Berücksichtigung der Belange der Kommunen.
NKR empfiehlt Qualitätsmonitoring
Die Kommunen mehr miteinzubeziehen, empfiehlt auch der NKR in seinem Jahresbericht. Darüber hinaus müsse weniger Vielfalt bei den Kernkomponenten (EfA-Basiskomponenten), dafür mehr Wettbewerb bei den Software-Lösungen, verpflichtet auf ein klares, öffentliches Standardisierungsregime (EfA-Standards) Ziel und Gegenstand eines „OZG 2.0“ sein. Zudem müssen die Registermodernisierung als gleichrangig zum OZG betrachtet, der OZG-Marktplatz zum föderalen „IT-Kaufhaus“ ausgebaut sowie Entscheidungs- und Steuerungsstrukturen klarer definiert werden. Darüber hinaus solle es eine transparente Erfolgskontrolle durch Monitoring geben, nicht nur hinsichtlich der formalen Umsetzung, sondern auch hinsichtlich Qualität und Nutzerzahlen.
Ziel sind einfache digitale Verfahren
Als Ziel des OZG-Änderungsgesetzes wird im Entwurf des BMI eine einfache, moderne und digitale Verfahrensabwicklung definiert. Davon könnten nicht nur diejenigen profitieren, die digitale Verwaltungsdienstleistungen anbieten oder nutzen. Einfache, digitale Verfahren sind ebenso ein unerlässlicher Faktor für den Abbau von Bürokratie.
AWV-Projektgruppe an Entwicklung des Unternehmenskontos beteiligt
Der AWV-Arbeitskreis 2.5 „Digitale Transformation im Personalwesen“ begleitet die Entwicklungen des OZG kontinuierlich. So hat beispielsweise die Projektgruppe „Digitaler Datenaustausch“ die Entwicklung zweier Module des Unternehmenskontos auf ELSTER-Basis (zukünftig Organisationskonto), einem zentralen Baustein der Digitalisierung für die Schnittstelle Wirtschaft und Verwaltung, in enger Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Digitales sowie den Unternehmen Dataport und Governikus mit eigens entwickelten Use Cases aus der Praxis konstruktiv unterstützt. Dabei setzte sich der Arbeitskreis auch von Beginn an für eine verpflichtende Einführung dieser Module ein, wie sie jetzt mit dem aktuellen Referentenentwurf für das OZG 2.0 vorgesehen ist.
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